Kürzlich machte die Meldung Furore, SVP-Bundesrat Guy Parmelin wolle dem Wasserforschungsinstitut Eawag einen Maulkorb verpassen (wir berichteten). Er hatte nach eigenen Angaben eine einheitlichere Kommunikation gefordert, denn das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und die Eawag verwenden unterschiedliche Massstäbe zur Beurteilung der Gewässerqualität. Das verunsichere die Bevölkerung.

Drei verschiedene Werte

Tatsächlich scheint das Problem grösser zu sein. Bei der Zulassung für Pflanzenschutzmittel (PSM) gelten andere Kriterien als beim Gewässerschutz. Und auch dort ist man uneins. Im Grunde herrscht Uneinigkeit zwischen den Ämtern, ab wann PSM «unannehmbare Nebenwirkungen» in Bächen und Flüssen haben können.

Aktuell beurteilen das Wasserforschungsinstitut Eawag, das BLW und das Bundesamt für Umwelt (Bafu) die Wasserqualität unterschiedlich. Letzteres stützt sich auf die Gewässerschutzverordnung, in der ein einheitlicher Grenzwert für alle organischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel und Biozide) steht. Die Eawag kritisiert dies und verwendet wirkstoffspezifische Höchstkonzentrationen.

Das BLW ist weniger streng

Auch die Grenzwerte des BLW für die Zulassung von PSM unterscheiden sich je nach Substanz. Sie sind aber weniger streng So tolerieren sie laut einem Faktenblatt der Eawag z. B. unter gewissen Umständen kurzfristige negative Effekte auf Algen und Wirbellose, wenn diese sich innerhalb von acht Wochen wieder erholen können.