Das Pflanzenschutz-mittel-Zulassungsverfahren soll sicherstellen, dass die eingesetzten Substanzen keine «unannehmbaren Nebenwirkungen» auf Lebewesen in Oberflächengewässern haben. Dazu sind in der Pflanzenschutzmittelverordnung für jeden Wirkstoff «akzeptable» Konzentrationen für Oberflächengewässer festgelegt. Einheitlicher Grenzwert Das Bundesamt für Umwelt überwacht, ob die zugelassenen und eingesetzten…

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