«Das politische Umfeld ist für jeden einzelnen Landwirt schwierig geworden. Es ist erdrückend», sagt Hansjörg Uhlmann. Der 62-jährige Landwirt bewirtschaftet im Weiler Neugrüt in Bonau TG 65 ha LN. Hilflos kommt einem Uhlmann nicht vor. Er weiss, wie die Politik funktioniert, und kann Chancen und Risiken beim Beschreiten eines Rechtswegs einschätzen. Aber die Gewässerraumausscheidungen im Nichtbaugebiet, die in diesem Jahr laut Bund von allen Gemeinden festgelegt werden müssen, wühlen ihn auf.

Hundert Meter ins Feld hinein

Entlang der Thur verläuft bei seinem Flächenabschnitt ein Flurweg, daran angrenzend liegt seine 14 ha grosse Parzelle mit dem Flurnamen Geerhof. Hinten ist der Damm und hinter dem Damm stehen Uhlmanns Betriebsgebäude. Alle sechs bis sieben Jahre führt die Thur Hochwasser, sodass die Parzelle überschwemmt wird. Für Hansjörg Uhlmann kein Problem: «Die Böden sind durchlässig und das Wasser fliesst rasch ab», sagt er. Geplant ist, dass die Thur an dieser Stelle von bisher 80 auf 300 m verbreitert wird. Dadurch wird die Gewässerraumlinie 100 m in seine Parzelle verlegt, was auf die Länge seiner Parzelle rund 3 ha ausmacht.

«Dass man den Gewässern zum Schutz vor Hochwasser und des Grundwassers mehr Raum gibt, ist unbestritten. Die Frage ist einfach, wie viel», sagt er und fährt fort: «So wie jetzt geplant, führt der Gewässerraum auf meinem Betrieb zu einem übermässigen Verlust von bestem, fruchtbarstem Ackerland.» Die Konsequenzen auf den Betrieb bedenke niemand. Der Gewässerraum muss extensiv als Biodiversitätsförderfläche bewirtschaftet werden. 

Uhlmann erwartet verschiedene Nachteile

2025 erntete Hansjörg Uhlmann auf der Fläche Zuckerrüben, in diesem Jahr pflanzt er Kartoffeln. «Dass ich durch den Gewässerraum die Fruchtfolge umstellen muss, interessiert keinen», sagt er und zählt weitere Nachteile auf:

  • Durch die Abtrennung des Gewässerraums werde die Bearbeitung erschwert.
  • Die Bewässerungsinstallationen müssten verlegt werden.
  • Eventuell müsse der Tierbestand angepasst werden, weil die düngbare Fläche verkleinert wird.
  • Bis 4000 Franken an Einbussen zu erwarten.

«Das ist dein Problem als Betriebsleiter. Du bekommst ja für Ökoflächen Direktzahlungen» – solche Sätze bekommt Uhlmann zu hören. «Die Einbussen betragen je nach Kultur zwischen 1000 und 4000 Fr./ha. Aber das stört keinen grossen Geist, denn die Fläche innerhalb des Gewässerraums ist nicht kompensationspflichtig», fasst er zusammen. Er hat seine Bedenken im Mitwirkungsverfahren, das im Frühsommer 2025 stattfand, mitgeteilt. Bis heute hat er keine Rückmeldung erhalten. Auch war niemand vom Umweltamt, dem Gemeinderat oder des mit der Gewässerraumausscheidung beauftragten Ingenieurbüros vor Ort und suchte das Gespräch mit ihm.

[IMG 2]

Die Einsprachefrist beträgt knapp drei Wochen

Anfang März 2026 werden die Pläne zur Festlegung des minimalen grundeigentümerverbindlichen Gewässerraums öffentlich aufgelegt. Die Einsprachefrist beträgt 20 Tage. «Die Erstinstanz bei einer Einsprache ist die Gemeinde. Sie ist verpflichtet, Gewässerraum auszuscheiden – demzufolge entscheidet sie nicht gegen sich selbst», sagt Hansjörg Uhlmann. Die zweite Instanz auf dem Rechtsweg ist der Kanton, und der werde sich wahrscheinlich auch nicht gegen sein vorgeprüftes Projekt stellen. Zieht man die Einsprache weiter, folgen das Verwaltungsgericht und das Bundesgericht.

«Eine Salamitaktik: Zuerst hier ein Stück weg, dann da eins»

Hansjörg Uhlmann ist realistisch: Echte Chancen bei einer Einsprache und dass Einsprachen wegen der Gewässerräume auf guten Boden fallen werden, rechnet er sich nicht aus. 

Wird es beim Revitalisierungs- und Hochwasserschutzkonzept Thur 3 anders laufen? «Im Thur-3-Konzept ist meine ganze Parzelle, also bis hin zum Damm, als Schutzgebiet vorgesehen – 14 Hektaren», sagt der Landwirt. Entlang des Damms verläuft gemäss Konzept die sogenannte Interventionslinie. Bis dahin kann sich die Thur frei mäandrierend bei Hochwasser ausbreiten. Wenn schon, möchte Uhlmann, dass die Interventions- auf die Gewässerraumlinie zu stehen kommt. «Ansonsten nenne ich das eine Salamitaktik: Zuerst hier ein Stück weg, dann da wieder ein Stück weg – schliesslich ist alles weg», sagt er.

Zurzeit läuft im Rahmen der sogenannten Thurkonferenzen der Mitwirkungsprozess. Das Ziel ist, zusammen mit allen Interessengruppen Hochwasserschutz und Revitalisierung partizipativ zu gestalten. Beim Resultat werde dann von einem «gemeinsam entstandenen Arbeitspapier oder Projekt» gesprochen. «Aber es ist schon klar, dass jeder Vertreter, der sich als Fachspezialist betrachtet, seine Interessen vertritt, und nicht an das grosse Ganze und die langjährigen Auswirkungen denkt», sagt Uhlmann. Er glaube kaum, dass ein «gescheiter» Kompromiss herauskommen werde, mit dem alle leben könnten.

Wer denkt an das grosse Ganze?

Die Auswirkungen – ein regelrechter Rattenschwanz – kann sich Hansjörg Uhlmann ausmalen. Durch die Sohlenerosion sank im Laufe der Jahre das Flussbett ab. Geplant werde, das Umland durch Wegführen des Oberbodens abzusenken und die Uferverbauungen herauszureissen, sodass bei Hochwasser das Wasser überfliessen könne. «Die Strömung wird die restliche Erde mitreissen. Dann gilt die Parzelle auch nicht mehr als Ökofläche. Damit ich den ÖLN erfülle, muss ich sie auf der übrigen Betriebsfläche kompensieren. So wird mein Betrieb nochmals extensiviert.»

«Das grosse Hallo wegen der Neophyten»

Auf der revitalisierten Fläche werden sich Neophyten und andere unerwünschte Pflanzen ausbreiten, noch bevor wertvolle Pflanzenarten sich ihren Platz ergattern können, ist sich Hansjörg Uhlmann sicher. «Dann kommt das grosse Hallo wegen der Neophyten», prophezeit er. An Unterhalt und Entschädigungen denke zum Planungszeitpunkt niemand. Es hiesse: «Dafür haben wir noch kein Budget. Daran denken wir, wenn es so weit ist.» Uhlmann stellt klar: «Wir leben mit so vielen Unsicherheiten, was Wetter, Marktentwicklung und Agrarpolitik betrifft.» Gerne hätte er Planungssicherheit, wenn es um Investitionen, Betriebsumstellungen oder um die Hofübergabe geht, was bei ihm 2030 vorgesehen ist.

[IMG 3]

Eine Bestandesgarantie für Ackerland

Hansjörg Uhlmann ist mit Leib und Seele Landwirt und räumt ein, dass auch Landwirte ihre eigene «Optik» haben. «Ich und viele meiner Berufskollegen sind bereit, Land an Gewässerraum und für Hochwasserschutz zu geben. Einfach in einem verträglichen Mass», sagt er. Er hat kein Verständnis, wenn dort, wo die Behörden am wenigsten Widerstand erwarten, die Interessen der Landwirtschaft unter die Räder kommen. «Es ist zur Selbstverständlichkeit geworden, dass der Kanton einfach über Kulturland verfügt.» Für überbaute Gebiete gelte Bestandesgarantie. Der Wald dürfe nicht angetastet werden, da er Auenwald wird. Diesen Schutz benötige auch fruchtbares Ackerland, das der Ernährungssicherheit diene.

Betriebsspiegel

Hansjörg Uhlmann

Ort: Bonau
LN: 65 ha
Kulturen: Ackerbau (davon 8 ha Kartoffeln, 8 ha Zuckerrüben, Weizen, Mais, Chicoreewurzeln), Industriegemüse
Spezialkulturen: 1,1 ha Reben
Viehbestand: 58 Milchkühe