Seit Jahrhunderten bildet die Landsgemeinde den Kern der direkten Demokratie im Kanton Glarus. Traditionell und feierlich wird dabei der Einzug der Regierung und der Ehrengäste aus der ganzen Schweiz gelebt.
«Glarnerinnen und Glarner dürfen und können direkt über die zukünftige Entwicklung des Kantons Glarus und der Schweiz mitbestimmen und entscheiden», begrüsste der demissionierende Landamman Kaspar Becker.
«Als Glarnerinnen und Glarner stehen wir hier und heute zusammen und tragen Verantwortung für unsere Zukunft – für eine Zukunft, die uns und unseren Kindern gehört», so Becker. Im Anschluss wurde Landesstadthalter Markus Heer nach seiner Wahl als neuen Landamman vereidigt.
Stimmvolk wird feierlich vereidigt
Auch das anwesende Stimmvolk, die «hochvertrauten Mitlandleute», wurde bedeutungsvoll vereidigt mit den Worten: «Ich gelobe und schwöre, die Verfassung, die verfassungsmässigen Gesetze strenge zu befolgen, die Rechte und Freiheiten des Volkes und der Menschen zu achten, und die Vorschriften und Pflichten meines Amtes treu und gewissenhaft zu erfüllen. So wahr als ich bitte, dass mir Gott helfe.» Später wurden auch die gewählten Gerichtsbehörden symbolträchtig vereidigt.
Die anwesenden Stimmberechtigten entscheiden unter anderem über das Entlastungspaket, die Strassenverkehrsabgaben oder attraktive Velorouten.
Jeder darf reden: «Z'Wort isch Frii»
Jede stimmberechtigte Person hat das Recht, zu den Traktanden des Memorials, welches die wesentliche Informationsgrundlage darstellt, zu sprechen oder sogar Abänderungsanträge zu stellen. Insgesamt rund vierzig Bürgerinnen und Bürger nutzen ihr Recht, direkt am Mikrofon zu den Vorlagen Stellung zu beziehen.
Wurde zu Beginn der Landsgemeinde noch eindringlicher zu jedem Traktandum debattiert, verminderten sich die Wortmeldungen mit fortgeschrittener Versammlung.
Alpen gelten nicht mehr landwirtschaftliche Gewerbe
Unter den letzten Traktanden befanden sich wegweisende Entscheide für die Glarner Landwirtschaft. Zur Änderung des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Landwirtschaft, das bäuerliche Bodenrecht und die landwirtschaftliche Pacht wurde das Wort nicht verlangt. Somit unterstützen die Glarner(innen) den Antrag von Regierungs- und Landrat, wodurch die landwirtschaftliche Beratung durch den Plantahof längerfristig gesichert ist. Auch soll der Kanton nicht nur die Qualitätsförderung der Produkte unterstützen, sondern auch die Kennzeichnung von Glarner Lebensmitteln.
Künftig gelten nun auch die Glarner Alpen nicht mehr als landwirtschaftliche Gewerbe, was Auswirkungen auf die Berechnung der Pachtzinse haben wird. Die Ausgestaltung – auch der Pachtzinszuschläge für gut erschlossene Alpen – wird auf Verordnungsstufe durch den Regierungsrat festgelegt.

Entschädigung bei Wolfsangriffen auch ohne Beweise
Mit besonderer Spannung erwarteten die Mitglieder der Bauerngruppe Glarus Süd Traktandum 10. Darin wurde über ihren Memorialsantrag für eine faire Abgeltung der Tierhalter bei Schäden durch Grossraubtiere abgestimmt.
Als eine Reaktion auf den Sommer 2022 – in welchem zahlreiche Tierverluste, aufgrund der fehlenden Beweislast von Wolfsübergriffen, nicht entschädigt wurden – stellte die Bauerngruppe Glarus Süd den Memorialsantrag zuhanden der Landsgemeinde.
Da dieser durch den Landrat als zulässig und erheblich erklärt wurde, gelangte er vor das Volk und stiess auch dort auf Akzeptanz.
«Die Bauerngruppe Glarus Süd hat den Memorialsantrag eingereicht. Sie verlangen, dass Tierhalterinnen und Tierhalter nicht nur dann entschädigt werden, wenn der Schaden sicher durch ein Grossraubtier verursacht wurde, sondern auch wenn ein Grossraubtier mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden angerichtet hat», stellt Landammann Heer das Traktandum zur Diskussion.
Das Wort wurde nicht verlangt und dem Geschäft wurde zur Freude der Glarner Bauern und Älpler somit ohne Abstimmung zugestimmt.
Schweizweit einzigartig
Die Regelung der Kosten nimmt der Landrat in der Wildschadenverordnung vor. 80 % des Wertes eines Nutztiers werden künftig auch ohne die heutigen nötigen Beweise vom Kanton entschädigt.
Ob die Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllt sind, entscheidet eine neue Kommission aus Fachpersonen der Jagd- und Landwirtschaftsbehörden sowie des kantonstierärztlichen Dienstes.
Mit dieser schweizweit einzigartigen Regelung setzte der Vorstand der Bauerngruppe Glarus Süd, unter der Leitung des Co-Präsidiums von Thomas Elmer und Jakob Hefti, ein klares Zeichen.
Unter ihren Gästen waren Ernst Wandfluh, Präsident Schweizerischer Alpwirtschaftlicher Verein und Nationalrat, Martin Keller, Gründungspräsident Schafe Schweiz, Biologe Marcel Züger sowie Älplerin und Agronomin Corina Blöchlinger. Sie wurden begleitet von alt Landrat Hansheinrich Wichser und verfolgten die wegweisende Entscheidung der Glarner zum Thema Wolf mit Interesse. Im durch das Volk gefällten Entscheid sehen sie Akzeptanz und Chancen für fairere Abgeltungen auch in anderen Kantonen.




