Pflanzenschutzmittel (PSM) sind nicht ohne. Sie werden eingesetzt, um unerwünschte Pflanzen oder Krankheitserreger zu bekämpfen und so die Produktion zu unterstützen. Somit müssen sie zumindest für ihre Zielorganismen giftig sein.Landwirtinnen und Landwirte sind sich dessen bewusst und halten sich daher bei der Anwendung an die Vorschriften des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW).

Aber der Gewässerschutz stellt fest, dass Grenzwerte in Flüssen und Bächen überschritten werden – wird da unvorsichtig mit PSM gearbeitet?

Nicht unbedingt, denn das Bundesamt für Umwelt (Bafu) arbeitet mit anderen Grenzwerten als das BLW. So kann es passieren, dass die Anwendungsvorschriften auf eine Höchstkonzentration in Oberflächengewässern ausgerichtet sind, die jene des Bafus überschreiten. Da muss man sich nicht wundern, wenn Gewässerschützer eine Gefährdung für Fische, Wirbellose und Algen feststellen.

Es kann nicht sein, dass Bäuerinnen und Bauern dafür
geradestehen müssen, dass Bundesämter sich nicht auf einheitliche Vorschriften
einigen können.