Abo Kompromiss rückt näher Wann soll ein Wirkstoff verboten werden? – Das Parlament ringt um den Gewässerschutz Samstag, 14. März 2026 Damit die Zulassung eines Wirkstoffs überprüft wird, muss er künftig an mehr Messstellen seinen Grenzwert überschreiten. Doch nicht alle Lockerungen kamen durch.

«Kaum risikobasiert und von minimer wissenschaftlicher Relevanz» seien die aktuellen Kriterien, die zur Überprüfung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bzw. Wirkstoffen führen. Zu diesem vernichtenden Urteil ist Nationalrat Leo Müller (Mitte, LU) gekommen und hat daher eine Motion eingereicht. Seine Forderung: Ein «realistisches Monitoring für den Gewässerschutz». Das Parlament hat sie angenommen, allerdings in leicht geänderter Fassung.

«Eine kleine Korrektur ist nötig»

Katja Riem (SVP, BE) erklärte bei der letzten Debatte im Nationalrat die Entstehung des Vorstosses. «Die Motion ist aufgrund eines Inputs aus der Forschung entstanden», sagte sie. Die geltende Bestimmung zur Gewässerschutzverordnung sei aus der Parlamentarischen Initiative zu den Absenkpfaden hervorgegangen – schnell, vielleicht auch etwas vorschnell, so Riem. «Entsprechend ist eine kleine Korrektur nötig.»

Die Zahl der von einer Überschreitung der Grenzwerte eines Wirkstoffs in Oberflächengewässern betroffenen Kantone sei keine relevante Grösse. Leo Müller wollte daher dieses Kriterium streichen und ausserdem die Messlatte um 10 Prozent erhöhen: Statt in 10 Prozent aller untersuchten Gewässer sollten Überschreitungen an 20 Prozent festzustellen sein, bevor es zur Überprüfung der Zulassung kommt.

Sorgfältiges Abwägen zwischen Gewässerschutz und Pflanzenschutz

Dieser Neuerung haben beide Räte zugestimmt, auch der Bundesrat war dafür. Letzterer hatte sich allerdings auch für den zweiten Teil der Motion Müller ausgesprochen, die vom Parlament am Ende gestrichen worden ist: Grenzwertüberschreitungen hätten über einen längeren Zeitraum (in vier von fünf statt in zwei von fünf aufeinanderfolgenden Jahren) gemessen werden müssen. Diese Änderung des Motionstextes durch den Ständerat sollte ein «sorgfältiges Abwägen zwischen Pflanzenschutz und Gewässerschutz sicherstellen», heisst es in den Unterlagen der zuständigen Nationalratskommission. Zumal der Wegfall von Wirkstoffen und damit verbundene Probleme im Pflanzenschutz in der Debatte um die Motion Müller ein grosses Thema waren.

Dieser Mittelweg überzeugte. Der Nationalrat stimmte ihm mit 127 zu 64 Stimmen zu.