Im Februar 2026 kommunizierte der Bundesrat über die Details der Agrarpolitik 2030+. Im Kleingeschriebenen findet sich eine Passage, die bei der konkreteren Ausarbeitung im Parlament für über 2100 Betriebe eine hohe Relevanz hat.
Es geht um die Anhebung der Mindestgrenze der Standardarbeitskraft (SAK), die für die Berechtigung von Direktzahlungen massgebend ist. Stand heute berechtigt eine Mindestgrenze von 0,2 SAK zum Erhalt von Direktzahlungen aus der Bundeskasse.
Im Rahmen des neusten agrarpolitischen Entwurfs soll diese Grenze auf voraussichtlich 0,5 angehoben werden. Ausgenommen sind Betriebe in der Bergzone. Für sie sollen weiterhin die heutigen Standards gelten.
Bundesrat will SAK-Mindestgrenze «substanziell anheben»
Im Nachgang dieser Bekanntgabe kritisiert die Kleinbauern-Vereinigung (VKMB) den Vorschlag des Bundesrats, die SAK-Grenze für den Erhalt von Direktzahlungen und Strukturverbesserungen «substanziell» anzuheben (wir berichteten).
VKB findet die Änderung existenzbedrohend
Der Bundesrat will damit mehr Flächenwachstum ermöglichen und das Ausnutzen von Skaleneffekten in der Tal- und Hügelregion. «Mit dieser Massnahme würden viele Betriebe von heute auf morgen keine Direktzahlungen mehr erhalten», warnt die VKMB. Das sei für viele existenzbedrohend, es werde aktiv das Hofsterben gefördert und der Bundesrat nehme die Abnahme der Versorgungssicherheit in Kauf.
Die VKMB will sich vehement gegen diese Idee wehren. Ihr Anliegen ist vielmehr eine degressive Ausgestaltung der Direktzahlungen. VKMB-Präsident und Grünen-Nationalrat Kilian Baumann hat dazu im vergangenen Jahr eine Motion eingereicht.
«Tiefe Professionalität» vermeiden
Die Logik des Bundesamts für Landwirtschaft: Die SAK-Eintrittsschwelle sei heute sehr tief. Betriebe in der Tal- und Hügelzone, die knapp über der heutigen Grenze liegen, seien meist Zuerwerb- und Nebenerwerbsbetriebe.
«Ihre Haupttätigkeit ist nicht die Landwirtschaft, weshalb auch die Professionalität der Betriebsführung tendenziell tief ist», teilt das BLW gegenüber dem «Tagesanzeiger» mit. Wenn grössere Betriebe diese Flächen übernähmen, könnten diese «rationeller bewirtschaftet» werden, so das BLW.
Detailfragen bleiben offen
Auf Nachfrage bekräftigt das zuständige Amt, dass der Bundesrat bezüglich der Eintrittsschwelle der Standardarbeitskräfte (SAK) im Rahmen der AP30+ noch keinen Entscheid getroffen habe. Entsprechend könnte das BLW Detailfragen nicht beantworten, so die Mediensprecherin.
Im kommenden Herbst wird der Bundesrat die Vernehmlassung mit Änderungsvorschlägen eröffnen, sodass alle Organisationen und Kantone ihre Stellungnahme dazu abgeben können, so Florie Marion vom BLW.
Das BLW führt weiter aus: «In den bisherigen Diskussionen wurde eine Erhöhung nur für Talbetriebe auf bis zu 0,5 SAK thematisiert. Bergbetriebe wären nicht betroffen. Eine Änderung der Eintrittsschwelle der SAK würde frühestens 2030 in Kraft treten.»
Wären nur die «Hobby-Bauern» betroffen?
Mit einer möglichen Erhöhung der heutigen Eintrittsschwelle von 0,2 SAK werden hauptsächlich kleine Betriebe betroffen, welche die Landwirtschaft als Hobby betreiben und nicht vom Einkommen aus der Landwirtschaft abhängig sind.
Kilian Baumann, Präsident der Kleinbauern-Vereinigung, widerspricht dieser Annahme. Er vertritt die Meinung, dass Betriebe mit 0,2 SAK nicht weniger effizient produzieren würden als grössere Höfe. «Gerade Landwirte, die ihre Betriebe im Nebenerwerb führen, sind weniger von den Agrarmärkten abhängig und auch mit weniger Direktzahlungen überlebensfähig», so Baumann.
«Strukturpolitik der Schweiz ist bis heute rückwärtsgewandt»
Priska Baur, Agrarökonomin, sieht es ähnlich wie Kilian Baumann: «Die Schweiz versucht seit dem Zweiten Weltkrieg, den Agrarstrukturwandel zu lenken. Ihre Strukturpolitik ist bis heute rückwärtsgewandt und einem überkommenen Bild von Landwirtschaft verhaftet. Dazu zählt die verbreitete Vorstellung, dass grössere Betriebe wettbewerbsfähiger sind, weil sie kostengünstiger produzieren können, obwohl die Schweizer Landwirtschaft im internationalen Preiswettbewerb nicht mithalten kann.»
Es gebe keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen Betriebsgrösse – in Hektaren oder standardisierten Arbeitskräften – und ökologischer, ökonomischer oder sozialer Nachhaltigkeit, so die Agrarökonomin.
«Die von der Landwirtschaft gewünschten und mit Direktzahlungen abgegoltenen Leistungen können unabhängig von der Betriebsgrösse erbracht werden», sagt Priska Baur.
«Die Schweiz braucht eine anpassungsfähige Landwirtschaft»
«Die Schweiz braucht nicht eine Landwirtschaft, die möglichst viel und möglichst billig produziert und so vermeintlich zu einer sicheren Ernährung beiträgt, sondern sie braucht eine anpassungsfähige Landwirtschaft, die den Boden schonend kultiviert, das Wasser nicht belastet und die Artenvielfalt fördert», so Priska Baur.
Anpassungsfähig ist laut der Expertin eine vielfältige Landwirtschaft, mit (für Schweizer Verhältnisse) grossen und kleinen Betrieben. «Dazu muss die SAK-Mindestgrenze nicht erhöht, sondern abgeschafft werden; das öffnet Räume für Neues, vermindert perverse Anreize und vereinfacht die Bürokratie», ist Baur überzeugt.
SBV sagt bisher nicht viel dazu
Der Schweizer Bauernverband (SBV) gibt sich bislang noch zurückhaltend. «Wir werden unsere offizielle Haltung erst im Rahmen der Vernehmlassung äussern, welche von unseren Gremien festgelegt wird», sagt Michelle Schenk-Wyss, Leiterin Agrarwirtschaft beim SBV.
Auch würden dem Verband keine weiteren Informationen über die betroffenen Betriebe vorliegen, ausser denjenigen, die das BLW offengelegt hat. Dabei gehe es um 2100 Betriebe.
«Für den SBV ist es wichtig, dass vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahmen in der AP30 sozialverträglich sind und den Strukturwandel weder künstlich bremsen noch künstlich beschleunigen», so Michelle Schenk-Wyss.
