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Zulassung und Gewässerschutz: Entscheidende Detailfragen beschäftigen das Parlament

Soll die Schweiz EU-Entscheide sowohl über Wirkstoffe als auch Produkte übernehmen und Notfallzulassungen ebenfalls? Wann sind Gewässer wiederholt und verbreitet verunreinigt? Und wie viel «raus» braucht RAUS? Damit müssen sich die Räte in der Sommersession 2026 befassen.

Wer vom 1. bis zum 19. Juni 2026 zur Sommersession ins Bundeshaus zieht, tut trotz allfälliger Hitze gut daran, einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn auf der Traktandenliste stehen mehrere Vorlagen, bei denen der Teufel buchstäblich im Detail steckt.

Die EU lässt nur Wirkstoffe zu

Da ist beispielsweise die Parlamentarische Initiative (Pa. Iv.) von Matthias Bregy (Mitte, VS) «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen». Sie verlangt die Übernahme von Zulassungsentscheiden der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Strittig ist, wie mit den Begriffen «Pflanzenschutzmittel» (PSM) und «Wirkstoffe» im vorgeschlagenen Gesetzesartikel umgegangen werden soll.

Für die Befürworter ist es wichtig, dass von PSM die Rede ist – im Gegensatz zur totalrevidierten Pflanzenschutzmittel-Verordnung, die die sofortige Übernahme von Wirkstoff-Genehmigungen erlaubt.

Die EU selbst lässt allerdings nur Wirkstoffe zu, ihre Mitgliedstaaten anschliessend die einzelnen Produkte. Ausserdem ist umstritten, ob – und unter welchen Umständen – die Schweiz tatsächlich dereinst auch Notfallzulassungen von EU-Mitgliedstaaten übernehmen soll.

Grossflächigerer Nachweis für Überprüfung der Zulassung

Im und ausserhalb des Bundeshauses nicht weniger heiss diskutiert ist die Motion «Realistisches Monitoring für den Gewässerschutz» von Nationalrat Leo Müller (Mitte, LU). Sie will die Kriterien ändern, nach denen bei der Überschreitung von Grenzwerten durch PSM in Gewässern die jeweilige Zulassung überprüft werden muss.

Zuletzt hat sich die vorberatende Kommission des Nationalrats dafür ausgesprochen, das geltende Recht beizubehalten und die Grenzwerte dann als «wiederholt überschritten» zu definieren, wenn das in zwei von fünf Jahren zutrifft. Kern der Motion bleibt das Kriterium einer Überschreitung in 20 Prozent aller untersuchten Gewässer, was einer Verdoppelung gegenüber der heutigen Verordnung entspricht.

Zwei Vorstösse zu Digiflux

Pünktlich zur Umstellung von Hoduflu auf die Digiflux ab Juni 2026 kommt die umstrittene Plattform wieder ins Parlament. Noch liegen zwei identische Vorstösse auf dem Tisch, die die Mitteilungspflicht via Digiflux weiter beschränken wollen.

Dies, nachdem entsprechende Anpassungen bereits mit dem Verordnungspaket 26 in Vernehmlassung sind. Bisher hat sich die vorberatende Kommission des Ständerats damit befasst und beide Vorstösse in der Mehrheit abgelehnt.

Man sehe ökologische Herausforderungen sowohl im Bereich der Nährstoffe als auch im Bereich PSM und halte deshalb an der gesetzlichen Mitteilungspflicht für beides fest, so die Begründung der Kommission.

Teilrevision des Bodenrechts mit drei Zielen

Die Teilrevision des Bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) ist für die Räte quasi Neuland, bisher hat nur die vorberatende Kommission der Grossen Kammer darüber debattiert. Der Bundesrat will mit der Vorlage das Prinzip der Selbstbewirtschaftung, die Position des Ehegatten und das Unternehmertum in der Landwirtschaft stärken.

Nach Meinung einer klaren Mehrheit der Kommissionsmitglieder ist ihm das mit dem teilrevidierten BGBB gelungen – dem Entwurf wurde weitgehend zugestimmt. Er geht ins Plenum des Nationalrats.

Zurück zur früheren Höhe der BTS-Beiträge

Das Sessionsprogramm führt auch mehrere neuere Vorstösse zur Tierhaltung. So will Nicolas Kolly (SVP, FR) die Kürzung der BTS-Beiträge von 2024 rückwirkend per 1. Januar 2025 aufheben. Je nach Tierkategorie beliefen sie sich auf 15–45 Franken pro GVE.

«Die Kürzung der Beiträge ist unfair und zu hoch für die betroffenen Landwirt(innen), die die entsprechenden Investitionen getätigt haben», begründet Kolly. Der Bundesrat lehnt die Motion ab und macht geltend, trotz gekürzter Beiträge habe die Teilnahme am BTS-Programm beim Rindvieh von 2023 auf 2024 um 1,8 Prozent zugenommen.

RAUS-Beiträge auch im Nationalrat

Pius Kaufmann (Mitte, LU) verlangt, die Bestimmung über eine bis zur First offene Seite der Auslauffläche im RAUS-Programm zu streichen. Das bedeutet aus seiner Sicht eine Anpassung der Regeln an die Herausforderungen im Bereich Ammoniakemissionen und Tiergesundheit.

Der Bundesrat hingegen sieht darin eine Senkung des Tierwohlniveaus im Rahmen der RAUS-Beiträge und einen Widerspruch zur Grundidee des Auslaufs im Freien, weshalb er die Ablehnung beantragt.

Damian Müller hat dieselbe Motion auch im Ständerat eingereicht, wo sie bereits angenommen worden ist. Der Nationalrat hat sie in der Folge abgeändert, um eine Ausnahme zur RAUS-Konformität für Ställe mit Baujahr 2018–2024 zu schaffen. Denn in dieser Zeit gab es offenbar kantonale Unterschiede in der Auslegung der Regeln.

Ein neuer Beitrag für muttergebundene Kälberaufzucht

Einen ähnlichen Ansatz wie BTS und RAUS könnte sich Meret Schneider (Grüne, ZH) zur Förderung der muttergebundenen Kälberaufzucht vorstellen. Sie verspricht sich von besseren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für dieses Produktionssystem eine Reduktion des Antibiotikaeinsatzes.

Das Parlament hat sich zu der Idee noch nicht geäussert, der Bundesrat spricht sich dagegen aus. Man verfolge bei der Antibiotikareduktion einen ganzheitlichen Ansatz und befürchte durch eine neue Förderung zusätzlichen administrativen Aufwand. Zielführender seien privatrechtliche Möglichkeiten zur Besserstellung muttergebundener Kälberaufzucht. Zusammen mit der Branche könnte etwa eine Garantie- oder Kollektivmarke eine Chance sein, findet der Bundesrat.

Neben den genannten Geschäften – und zahlreichen weiteren – steht mit dem Mercosur-Abkommen ein grosser Brocken auf der Traktandenliste, der für die Schweizer Landwirtschaft von grosser Bedeutung ist. Es wird in diesem Sommer im Nationalrat behandelt.

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