Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) will den Absatz von Schweizer Wein mit neun Millionen Franken im Jahr fördern. Sie stellt sich damit gegen Kürzungs- und Streichungspläne des Bundesamts für Landwirtschaft.

Corona-Nothilfen gaben Ausschlag

Die Nothilfen in der Covid-19-Pandemie hätten positive Resultate erbracht, begründet sie ihre Kommissionsmotion. Ihre Motion für die höheren Vermarktungsbeiträge begründet die WAK-N zum einen mit Kürzungs- und Streichungsplänen und zum anderen mit guten Erfahrungen mit Corona-Hilfen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Aktuell subventioniert der Bund den Absatz von Schweizer Weinen mit 2,8 Millionen Franken im Jahr. Der Beitrag soll im laufenden Jahr um 200'000 Franken sinken und 2023 abgeschafft werden.

Die Kommission will das verhindern. 2020 und 2021 habe der Bund den Weinabsatz als Corona-Nothilfe mit einer Million Franken zusätzlich unterstützt. Das habe den Weinverkauf bei den Grossverteilern stark gefördert. Trotz eines starken Rückgangs des Weinkonsums sei der Anteil Schweizer Weine «stark gestiegen», schreibt die WAK-N: Um 0,7 Prozentpunkte auf 37,7 Prozent. Zudem erhält die EU-Weinbranche mehr als 10 Millionen Euro Subventionen im Jahr, wie die Kommission weiter anmerkt. Es gelte für die Schweizer Weine gleich lange Spiesse zu schaffen.

Wegen dem Klima mehr Ernten

Im Weiteren soll eine Klimareserve für den Schweizer Wein geschaffen werden. Darunter versteht die Kommission, dass die Winzerinnen und Winzer pro Quadratmeter mehr Trauben ernten dürfen, als es die kantonale Quote zulässt. Die Menge soll aber unter dem zulässigen nationalen Maximalwert für die kontrollierte Ursprungsbezeichnung liegen, heisst es in der parlamentarischen Initiative der Kommission.

Anlass für die beiden Kommissionvorstösse bot der Walliser Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit. Er hatte in einer parlamentarischen Initiative verlangt, Einfuhrkontingente für Wein von der einheimischen Produktion abhängig zu machen. Roduit zog die Initiative unterdessen zurück. Die beiden Vorschläge der WAK-N sind in den Räten noch nicht behandelt.

Nationalratskommission gegen Verkäsungszulage nach Fettgehalt

Die Verkäsungszulage soll nicht nach dem Fettgehalt abgestuft werden. Das hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) beschlossen. Auch sollen Käsereien die Zulage weiter erhalten, auch wenn sie minimale Produzentenpreise für die Milch nicht einhalten.

Die WAK-N lehnte eine entsprechende Motion mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung ab, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit bestehe keine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Umsetzung der Motion.

Der Ständerat hatte die Motion zur Steigerung der Wertschöpfung beim Käse abgeändert und die Verkäsungszulage nach Fettgehalt gestrichen, welche der Nationalrat gutgeheissen hatte. Der Vorstoss richtet sich gegen Milchverarbeiter, die Preisdumping betreiben.