Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat heute die entsprechenden Begehren im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht. Interessierte können sich bis zum 6. September 2019 schriftlich dazu äussern, wie es in einer Mitteilung des Bundesrates heisst.

Die folgenden beiden Begehren wurden heute im Schweizerischen Handelsamtsblatt und auf der Website des BLW veröffentlicht:

  • Schweizer Bauernverband, Weiterführung der bestehenden Ausdehnung für die Dauer von 2 Jahren Zum Dokument
  • Branchenverband Schweizer Reben und Weine, Weiterführung der bestehenden Ausdehnung für die Dauer von 3 Jahren Zum Dokument

Mit der Veröffentlichung sollen die Nichtmitglieder der Organisationen über die Begehren informiert werden. Interessierte können sich bis zum 6. September 2019 schriftlich dazu äussern. Der Bundesrat wird anschliessend entscheiden, ob und allenfalls wieweit er den Begehren entsprechen wird. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern zu übermitteln.

 

Selbsthilfemassnahmen auch für Nichtmitglieder

Gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) kann der Bundesrat in bestimmten Fällen die von Branchen- und Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfemassnahmen auch auf die Nichtmitglieder ausdehnen. Die Massnahmen müssen die Qualitätsverbesserung, die Absatzförderung oder die Anpassung der Produktion und des Angebots an die Erfordernisse des Marktes betreffen und durch Unternehmen gefährdet werden, die sich nicht daran beteiligen. Grosses Gewicht haben die Repräsentativität der Organisationen und ihre internen Entscheidungsabläufe.