Es geht um eine Rückzahlung über zehn Jahre für Marketingbeiträge an den Dachverband Schweizer Milchproduzenten (SMP), die über den TMP eingezogen wurden. Für den Zeitraum, auf den sich Roland Werner beruft, fehlten laut Anklage die rechtlichen Grundlagen zum direkten Abzug dieser Gelder bei den Milchproduzenten.

Weitere 60 Milchbauern fordern Geld zurück

Nach dem nun vorliegenden Urteil ist der Entscheid des Thurgauer Obergerichts rechtskräftig. Der TMP muss Werner 23’7000 Franken zurückzuzahlen. Hinzu kommen die Zinsen sowie die Verfahrensgebühren. Das könnte allerdings erst der Anfang sein. Weitere 60 Milchbauern fordern nämlich ebenfalls Geld zurück. «Insgesamt geht es um einen Betrag von fast zwei Millionen Franken», sagte Werner der BauernZeitung im August 2021.

TMP will das Gespräch suchen

Der TMP hält in einer schriftlichen Stellungnahme fest, dass der Entscheid nur den Fall Werner betreffe. Das Bundesgericht habe sich aber nicht zu den Fragen der Verjährung und der Entreicherung geäussert. Es sei daher nicht höchstrichterlich klar, wie die Fälle der anderen «Aufständischen» beurteilt werden würden. «Wir werden daher mit ihnen wieder das Gespräch suchen um eine Lösung zu finden. Findet sich keine Lösung, wird es zu weiteren Prozessen kommen», sagt TMP-Präsident Daniel Vetterli gegenüber der BauernZeitung.