Der Rechtsstreit zwischen der Genossenschaft Thurgauer Milchproduzenten (TMP) und einer Gruppe oppositioneller Bauern um Roland Werner geht weiter. Wie die «Thurgauer Zeitung» am Donnerstag berichtete, unterliegt die TMP vor Obergericht. Es geht um eine Rückzahlung über zehn Jahre für Marketingbeiträge an den Verband Schweizer Milchproduzenten (SMP), die über die TMP eingezogen wurden.

TMP korrigierte die Statuten

Für den Zeitraum, auf den sich Werner beruft, fehlten laut Anklage die rechtlichen Grundlagen zum direkten Abzug dieser Gelder bei den Milchproduzenten. Die TMP hat diesen Makel vor vier Jahren, also noch vor dem Bundesgerichtsentscheid, in den Statuten korrigiert. Das Bezirksgericht Weinfelden hatte die Klage um die Marketingbeiträge letzten September noch abgewiesen mit der Begründung, die TMP habe die eingezogenen Beiträge vollumfänglich und gutgläubig der SMP weitergeleitet und sich dabei nicht selber bereichert.

Obergericht kippt Entscheid des Bezirkgerichts

Das Thurgauer Obergericht kommt nun zu einem anderen Schluss. Es befand, dass diese Beiträge zu Unrecht eingezogen wurden und zuzüglich Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Wie Roland Werner gegenüber der Thurgauer Zeitung sagt, sind das in seinem Fall rund 24’000 Franken zuzüglich fünf Prozent Zinsen. Hinzu kommen 6000 Franken Verfahrensgebühren.

Die Forderung von Werner und den weiteren 60 Klägern beläuft sich auf rund zwei Millionen Franken, sagt Werner gegenüber der Thurgauer Zeitung. Werner, der derzeit ein paar Freitage in den Bergen geniesst, war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. 

TMP-Präsident Daniel Vetterli sagt auf Anfrage der BauerZeitung, man werde nun das Urteil mit dem Anwalt analysieren und dann entscheiden, ob man denn Fall ans Bundesgericht weiterziehe. 

 

Ein jahrelanger Rechtstreit

Der Rechtsstreit zwischen TMP und Roland Werner und seinen Mitstreitern hat seinen Ursprung im Jahr 2015. Die inzwischen aus dem TMP ausgeschlossenen Milchproduzenten wehrten sich damals gegen die Lactofama-Beiträge. Diese seien zu Unrecht erhoben worden, argumentierten sie. Das Bundesgericht gab ihnen im Mai 2018 recht.

Die TMP zahlte daraufhin die Lactofama-Gelder an ihre Mitglieder zurück. Ausserdem wurden die Statuten angepasst. Dort ist nun festgehalten, dass der TMP die Marketingabgaben für die SMP direkt bei den Mitglieder einziehen darf. Das stand vorher nicht in den Statuten. Darauf zielte die Klägergruppe ab und fordert die Rückzahlung der Marketingabgaben für die letzten zehn Jahre.