Die fruchtbaren Böden der Schweiz sind ein begrenztes Gut und für die Nahrungsmittelproduktion unverzichtbar. Durch Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum, zunehmende Mobilität und grösseren Wohnflächenbedarf pro Person ist der Flächenbedarf für die Siedlungsentwicklung stark gestiegen.Das verschluckt laufend gutes Kulturland und der Boden gerät zunehmend unter Druck.

Pflicht für Fruchtfolgeflächen

In Mangellagen will der Bund die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicherstellen. Als Vorsorge zur Landesversorgung werden Fruchtfolgeflächen (FFF) sichergestellt und im Sachplan FFF des Bundes ein Mindestumfang definiert.

Jeder Kanton ist verpflichtet, aufgrund seiner Grösse, seiner Lage und klimatischer Bedingungen ein bestimmtes Mindestkontingent an FFF zu sichern und über raumplanerische Instrumente den haushälterischen Umgang mit Boden zu regeln. Dennoch fehlen noch immer einheitliche, flächendeckende, präzise und aktuelle Bodeninformationen. Um diese Lücke zu schliessen, werden im Kanton Luzern bereits seit 2016 grossflächig Bodenkarten erhoben und daraus die vorhandenen FFF mit den bodenkundlichen Methoden neu bestimmt oder aktualisiert. Mit der Annahme des Gegenvorschlags zur Kulturland-Initiative im November 2020 wurde gesetzlich festgelegt, die FFF im Kantonsgebiet innerhalb von zehn Jahren vollständig im Massstab 1:5000 zu kartieren. Das Kantonsgebiet wurde in verschiedene Etappen eingeteilt, deren Böden werden Stück für Stück untersucht und in Karten dargestellt.

Haushalten beim Bauen

In einer ersten Phase werden pro Etappe Flächen mit möglicherweise ähnlichen Eigenschaften bestimmt und darin jeweils ein Bodenprofil ausgehoben. Ein Bodenprofil ist eine rund 1,5 m tiefe Grube, die den Aufbau und die Eigenschaften des Bodens sichtbar machen lässt. Im Labor werden zusätzlich die Textur (Korngrössenverteilung von Ton, Schluff und Sand), der Gehalt an organischer Substanz und der pH-Wert der einzelnen Horizonte bestimmt. Die Profile bleiben bestehen, bis die Laborresultate vorliegen und die Kartierenden ihre Einschätzung abgleichen können. Danach wird in einer zweiten Phase mit einem Handbohrer (etwa 5 cm Durchmesser) rund alle 50 m eine Bohrung entnommen und vor Ort beurteilt. In der entstehenden Bodenkarte werden jeweils ähnliche Böden zusammengefasst und dargestellt. Mit dem Ziel, einheitliche Bodenkarten der Landwirtschaftsböden zur Ausscheidung von Fruchtfolgeflächen zu erstellen. Bodenkarten und Bodendaten werden als Planungsinstrument für Bauprojekte und Bodenaufwertungen herangezogen.

Da der Kulturlandverlust in erster Linie durch die Ausdehnung von Siedlungsflächen wie Gebäude oder Strassen entsteht, ist der haushälterische Umgang mit Boden insbesondere bei Bauprojekten wichtig. Das Ziel besteht darin, den Rückgang der FFF zu verlangsamen, auch bei landwirtschaftlichen, zonenkonformen Bauten und bei anderen bodenverändernden Nutzungen ausserhalb der Bauzonen, wie beispielsweise Abbaustellen oder Deponien.

Bagatellgrenze bei Kompensationen

Falls durch solche Bauprojekte ein Verlust von FFF entsteht, muss dieser Verlust an einem geeigneten Standort kompensiert werden. Die Sicherstellung der FFF-Kontingente wird auf kantonaler Ebene geregelt. Im Kanton Luzern gilt momentan eine Bagatellgrenze von 1500 m2 Verlust pro Bauprojekt ausserhalb von Bauzonen. Kompensationen können entweder durch finanzielle Beteiligung an bestehenden Kompensationsprojekten erfolgen oder in Terrainveränderungen zur Bodenverbesserung auf dem eigenen Betrieb. Diese sind allerdings nur auf Standorten bewilligungsfähig, wenn sie die Kriterien von FFF bisher noch nicht erfüllen und deren Bodenaufbau in der Vergangenheit nachweislich durch den Menschen verändert worden ist. Das sind beispielsweise drainierte Moorböden oder kleine Deponiestandorte aus der Zeit vor den Kehrichtverbrennungsanlagen.