Die sogenannte Verkäsungszulage wurde 2007 eingeführt, um den Industriemilchpreis zu stabilisieren, nachdem es auf dem Käsemarkt zu einer Liberalisierung gekommen ist. Trotz strengen Zollbestimmungen erhalten Produzenten mittlerweile nur noch 57 Rappen pro Kilogramm verkäste Milch (Segment A).

Grossbetriebe sind undurchsichtig

Die Produzenten hätten deshalb ein Anrecht auf die Verkäsungszulage, schreibt Uniterre in einer Mitteilung. Zahlreiche kleine Käsereien würden die Zulage ordnungsgemäss direkt an die Produzenten auszahlen, doch einige Grossbetriebe würden dies mittels undurchsichtiger Kaufverträge nach wie vor umgehen, schreibt die Gewerkschaft.

Das BLW toleriert die Situation

Diese Situation sei jahrelang vom Bundesamt für Landwirtschaft BLW toleriert worden. Uniterre kritisiert zudem die Schweizer Milchproduzenten (SMP), welche sich gegen eine Direktauszahlung der Verkäsungs- und Siloverzichtszulagen ausgesprochen haben.