Bis vor kurzem hatte die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere formell nur ein Wolfspaar identifiziert, welches durch die Bundesgesetzgebung geschützt ist. Die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses waren daher nicht erfüllt, da Paare durch das Bundesgesetz geschützt sind. Inzwischen hätten Fotos die Anwesenheit von Wolfsjungen gezeigt, die vor kurzem aus ihren Höhlen gekommen seien, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit.

Wenn die Anwesenheit eines Rudels bestätigt ist, ist vorgängig die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) erforderlich, damit der Kanton eine Regulierung anordnen kann. Demgegenüber fällt der Abschuss eines einzelnen Wolfs in die Zuständigkeit der Kantone.

Bis Ende März Zeit

Wird der Antrag auf Regulierung vom Bund genehmigt, kann der für das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) zuständige Staatsrat den Abschuss zur Regulierung anordnen. In diesem Fall hat die Wildhut bis zum 31. März 2022 Zeit, Jungtiere zu erlegen, wobei die Anzahl der geschossenen Tiere die Hälfte der in dem betreffenden Jahr geborenen Jungtiere nicht überschreiten darf.

Anfang Woche hatte auch der Kanton Waadt beim Bund eine Abschussbewilligung beantragt. Er ist der Meinung, dass nach mehreren bestätigten Angriffen auf Rinder im Waadtländer Jura die Bedingungen für den Abschuss von zwei Jungwölfen aus dem Marchairuz-Rudel erfüllt sind.