Ein Wolf im Raum Seeland ist bislang die Ausnahme. Nun wurde jedoch vom Berner Grossraubtierinfo ein Wolfsriss am 10. Mai in Gampelen vermeldet. Ob es sich wirklich um einen Wolfsangriff handelte, wird die DNA-Analyse zeigen. Es dauert «ein paar Wochen», bis die Ergebnisse vorliegen, heisst es vom Jagdinspektorat des Kantons Bern.
Laut Schafhalter Stefan Bongni hat der diensthabende Wildhüter anhand der sichtbaren Schäden einen Wolf als Verursacher identifiziert. Der Schäfeler beklagt aus der Herde, die aus knapp 65 Tieren besteht, ein totes Lamm mit Nackenverletzung und zehn Auen mit Bissverletzungen. Davon erlitten vier Tiere Verletzungen im Nackenbereich und die anderen Verletzungen an Hinterbeinen oder Schwanz.
Untypische Verletzungen aus Sicht des Schafhalters
Stefan Bongni ist jedoch nicht überzeugt, dass es sich um einen Wolfsriss handelt. Er vermutet eher einen Hund als Übeltäter. Denn es sei keines der Tiere angefressen worden: «Es fehlt kein Gramm Fleisch», erklärt er.
Zudem würden die meisten verletzten Tiere Verletzungen am Nacken aufweisen. Daher tippe er eher auf einen Hund. Das Gebiet sei bei Hündelern sehr beliebt, auch für solche aus den angrenzenden Kantonen Freiburg und Neuenburg. Denn in diesen gilt momentan eine generelle Leinenpflicht, im Kanton Bern jedoch nicht.
Update 2. Juni 2026: Die DNA-Auswertung liefert kein eindeutiges Ergebnis
Ob wirklich ein Wolf im Seeland wütete, bleibt unklar. Eine DNA-Untersuchung sollte Klarheit über den Verursacher bringen. Auf Nachfrage heisst es Anfang Juni beim Jagdinspektorat des Kantons Bern: «Aufgrund der Beurteilung der Risssituation ging die Wildhut davon aus, dass die Übergriffe von einem Wolf verursacht wurden. Die Auswertung der DNA-Proben ergab jedoch keine Hinweise auf den konkreten Verursacher.» Es bleibt also unklar, ob ein Wolf oder ein Hund verantwortlich war. Aufgrund der Beurteilung der Wildhut über das Rissbild geht das Jagdinspektorat trotzdem nach wie vor von einem Wolf aus. Da bislang keine weiteren Meldungen aus dem Gebiet vorliegen, wird derzeit davon ausgegangen, dass sich der Wolf nur vorübergehend in der Region aufgehalten habe. Grundsätzlich müsse im gesamten Kanton Bern mit dem Auftreten von Wölfen gerechnet werden, auch im Seeland. Tierhalter sollten deshalb die empfohlenen Schutzmassnahmen umsetzen, heisst es abschliessend.
Der Schafhalter ist unzufrieden
Ob Hund oder Wolf, der Täter ist … Ein ungutes Gefühl bleibt bei Stefan Bongni. Am unschönen Ereignis ist beim Schafhalter aber nicht die Ungewissheit über die Täterschaft das Schlimmste. Vielmehr regt er sich über die Arbeit des Herdenschutzbeauftragten des Kantons Bern auf.
Dieser ist für die Überprüfung des Schutzes der Tiere (Stromstärke, Zaunhöhe etc.) zuständig, während der Wildhüter anhand der sichtbaren Verletzungen einen Wolfsangriff bestätigt oder ausschliesst.

Wünschte sich mehr Unterstützung
Stefan Bongni bemängelt die vorgenommene Messung der Stromstärke als «unprofessionell». Verwendet worden sei ein Gerät aus dem «Hobbybereich». Die Sonde sei bei den am Tag des Vorfalls noch herrschenden trockenen Bodenverhältnissen zwei Zentimeter tief in den Boden gesteckt worden. Das Ergebnis habe mit 2800 Volt die nötige Vorgabe von 3000 Volt nicht erreicht. «Eine erneute Messung nach den Regenfällen würde sicher ein anderes Ergebnis bringen», ist der Schafhalter überzeugt.
Ausserdem bemängelt er, dass der Herdenschutzbeauftragte angesichts der Moderhinke-Problematik keine Schutzausrüstung getragen habe. Die Situation des Angriffs auf seine Tiere sei für ihn überraschend gekommen, entsprechend sei er auch etwas überfordert gewesen.
Vom Herdenschutzbeauftragten hätte er sich in dieser Situation mehr Unterstützung gewünscht. Etwa den Hinweis, dass unverzüglich ein Tierarzt auf den Platz kommen sollte, um die verletzten Tiere zu untersuchen. Hingegen zeigt sich Stefan Bongni vom diensthabenden Wildhüter gut betreut. Dieser habe professionell gearbeitet und habe Informationen und Telefonnummern parat gehabt.
Die Herdenschutzberatung widerspricht
Mit den Vorwürfen konfrontiert, heisst es vonseiten Herdenschutzberatung des Kantons Bern: «Bei den verwendeten Messgeräten handelt es sich um Gallagher-Fehlersuchgeräte, die die Zaunspannung sowie die Stromstärke schnell und präzise messen. Sämtliche Wildhüter sowie Herdenschutzberatende des Kantons arbeiten mit diesen Messgeräten. Die Messung der Stromspannung erfolgt an verschiedenen Stellen des Zauns, die Erdung steckt vollständig und fachgerecht im Boden.
Im Rahmen der Beurteilung werden folgende Punkte überprüft:
- Vorhandene Stromspannung des Zauns (min. 3000 Volt).
- Zaunhöhe (min. 90 cm) sowie mögliche Stellen mit ungenügender Spannung oder Durchhang.
- Allgemeiner Zustand des Zauns und allfällige Beschädigungen des Zauns durch den Übergriff.
- Ob der Zaun teilweise oder ganz eingewachsen oder durch Vegetation beeinträchtigt war.
Auch zur Zuverlässigkeit der Geräte äussert sich die Herdenschutzberatung. Sie erklärt: «Die Geräte sind zuverlässig. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Boden nass oder trocken ist. Wichtig hingegen ist, dass das Gras regelmässig zurückgeschnitten wird und so die vorgeschriebene Spannung von mindestens 3000 Volt jederzeit gewährleistet ist.»
Ob und zu welchem Zeitpunkt ein Tierarzt beigezogen wird, liege zudem im Ermessen des Tierhalters, da dieser die Obhutspflicht für die Tiere trägt.
Merkblatt Wolfschutzzäune auf Kleinviehweiden
Tierhalter sollen betriebseigene Kleidung zur Verfügung stellen
Was die Schutzmassnahmen betreffend die Moderhinke anbelangen, gibt das Amt für Veterinärwesen des Kantons Bern Antworten auf die Fragen der BauernZeitung.
Mit Verweis auf ein Merkblatt zur Moderhinke-Biosicherheit wird erklärt: «Für stallfremde Personen werden betriebseigene Stiefel und Überkleider empfohlen. Stiefelüberzieher sind auch eine Variante. Dabei geht es darum, zu verhindern, dass stallfremde Personen die Infektion z.B. mit ihren Schuhen von einer Schafhaltung in eine andere tragen. Das gilt grundsätzlich auch beim Betreten von Weiden. Verantwortlich für die Einhaltung der Hygienemassnahmen ist grundsätzlich der Tierhalter. Es ist an ihm, das entsprechende Schutzmaterial zur Verfügung zu stellen.»
Bund leistet Finanzhilfe für Herdenschutzmassnahmen
Die Herdenschutzberatung des Kantons Bern erinnert daran, dass Tierhaltende Finanzhilfen des Bundes für Herdenschutzmassnahmen in Anspruch nehmen können.
Im Bereich Elektrozaungeräte können – abhängig von der Anzahl Tiere beziehungsweise Herden – mehrere Elektrozaungeräte pro Betrieb finanziert werden. Als ungefährer Richtwert gelte:
Bis 60 Schafe: 1 Gerät
60 bis 100 Schafe: 2 Geräte
Mehr als 100 Schafe: 3 Geräte
«Der Bund übernimmt 80 % der Kosten pro Elektrozaungerät, maximal jedoch CHF 960.– pro Gerät. Die Finanzierung der Geräte sowie aller weiteren Herdenschutzmassnahmen erfolgt ausschliesslich gegen Vorlage der Quittung», wird mitgeteilt. Das entsprechende Gesuch kann bis 29. August 2026 beim Kanton eingereicht werden.
Gesuch – finanzielle Unterstützung für Herdenschutzmassnahmen 2026

