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Zentralschweizer Kantone arbeiten gemeinsam für genügend Herdenschutzhunde

Dass der Bund das Zuchtprogramm für Herdenschutzhunde aufgab, verunsicherte die Herdenschutzhunde-Züchter Helen und Karl Betschart. Entsprechend froh sind sie über die kantonalen Lösungen.

Der Bund unterstützte während mehrerer Jahre die Haltung, die Zucht und den Einsatz von anerkannten Herdenschutzhunden mit Beiträgen. Vor zwei Jahren wurde das Zuchtprogramm des Bundes eingestellt, wodurch auch Unterstützungen für die Züchter wegfielen. Diese werden nun in ähnlicher Form von einzelnen Kantonen übernommen. Vom Richtungswechsel des Bundes betroffen waren auch Helen und Karl Betschart. Sie züchten in Riemenstalden SZ bereits seit rund zehn Jahren Herdenschutzhunde der Rasse Maremmen-Abruzzen. «Dass sich vor gut einem Jahr der Bund aus dem Zuchtprogramm für Herdenschutzhunde zurückzog und diese Aufgabe auf die Kantone abschob, verunsicherte uns Herdenschutzhund-Züchter schon, denn gerade in Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung war plötzlich vieles unklar», erklärt Karl Betschart.

Erfolgsprämie nur bei bestandener Eignungsprüfung

Mittlerweile haben die Kantone Uri, Luzern, Schwyz, Zug, Nidwalden und Aargau eine neue überkantonale Koordinationsstelle für Herdenschutz geschaffen und auch eine gemeinsame Wegleitung für Herdenschutzhunde erarbeitet (Kasten). Darin ist auch die finanzielle Unterstützung sowohl aus Bundes- als auch aus kantonalen Mitteln von Züchtern, Ausbildnern und Haltern von Herdenschutzhunden geregelt. Wenn die Grundvoraussetzungen wie beispielsweise ein vorhandener Sachkundenachweis der Ausbildner erfüllt werden, wird pro Hund vom 4. bis und mit dem 18. Altersmonat ein Ausbildungsbeitrag von 60 Franken pro Monat ausbezahlt. «Dieser Beitrag alleine deckt die Kosten für die Aufzucht aber sicher nicht», erklärt Karl Betschart. Entscheidend sei, dass der Hund mit rund 18 Monaten die anspruchsvolle und mehrtägige Eignungsprüfung bestehe. Eine bestandene Eignungsprüfung (EP) führe zu einer einmaligen Erfolgsprämie von 4400 Franken. Mit diesem Betrag plus Wurfprämie und Verkaufserlös werde der grosse Aufwand der Ausbildner entschädigt, der inklusive EP bei rund 7000 Franken liegt. «Die Ausbildung eines Hundes ist anspruchsvoll und wird nicht nur auf die Schutzeffizienz der Tiere ausgerichtet, sondern auch das Verhalten der Hunde gegenüber Menschen, Nutztieren und anderen Hunden muss ausgebildet werden», so der erfahrene Hundehalter Betschart.

Zentralschweizer Kantone arbeiten gemeinsam für genügend Herdenschutzhunde
Karl Betschart züchtet zusammen mit seiner Frau Helen seit Jahren Herdenschutzhunde.

Datenbank für Junghunde und ausgebildete Tiere

Nach der bestandenen Eignungsprüfung erhalten Halter von Herdenschutzhunden einen allgemeinen Halterbeitrag von 125 Franken pro Monat. «Dieser Ansatz deckt die Grundkosten wie Futter und Pflege», erklärt Karl Betschart weiter. Der Schwyzer Bergbauer, der einen 21-Hektar-Betrieb mit rund 200 Schafen führt, rühmt die Zusammenarbeit mit der überkantonalen Koordinationsstelle für Herdenschutz, welche die Koordination der Herdenschutzhundeberatung innehat. «Die Verantwortlichen haben die Anliegen von uns Züchtern aufgenommen und in die Wegleitung einfliessen lassen.» Geeignete und zugelassene Herdenschutzhunde-Welpen von anderen Züchtern zur Ausbildung auf dem eigenen Betrieb findet Karl Betschart über die Datenbank des Vereins Herdenschutzhund Schweiz (HSH-CH). «In der Datenbank sind Junghunde aufgelistet, die aus geprüften und entsprechend geeigneten Zuchtlinien stammen, in denen die Fähigkeiten und Eigenschaften des Herdenschutzes bewahrt sind», so Karl Betschart. Auch die Vermittlung seiner Schutzhunde mit EP wickelt er über HSH-CH ab.

Überkantonaler Koordinator Herdenschutz

[IMG 3] Die Kantone Uri, Luzern, Schwyz, Zug, Aargau und Nidwalden arbeiten seit 2025 im Herdenschutz enger zusammen. Dafür haben sie, gemäss einer Medienmitteilung, mit dem überkantonalen Koordinator Herdenschutz in der Person von Christoph Bamert eine neue Stelle geschaffen. Ab 2026 gelten in allen sechs Kantonen die gleichen Regeln für den Herdenschutz. Auch die Beiträge würden nach dem gleichen System ausbezahlt. Grössere Änderungen gab es bei den Herdenschutzhunden. Das Zuchtprogramm des Bundes wurde eingestellt. Dadurch seien viele frühere Regeln und Unterstützungen weggefallen. Einige Aufgaben lägen jetzt bei den Kantonen. Darum unterstützten die sechs Kantone das Herdenschutzhundewesen neu mit Geld und Personal. Der überkantonale Koordinator Herdenschutz organisiere das Programm in diesen Kantonen. Genügend gute Herdenschutzhunde nötig Neben den Beiträgen für die Haltung von Herdenschutzhunden förderten die Kantone auch die Zucht und Ausbildung. So solle es genügend gute Herdenschutzhunde geben. Die Beratung für Tierhalterinnen und Tierhalter sowie die Aus- und Weiterbildung erfolge zusammen mit dem Verein Herdenschutzhunde Schweiz (HSH-CH). Auch andere stark betroffene Bergkantone würden diesen Weg gehen. So bleibe die Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinweg weiterhin gewährleistet. Das sei wichtig für eine stabile Zukunft des Herdenschutzhundewesens. Kanton Obwalden setzt auf eigene Herdenschutzberatung Nicht dabei bei der überkantonalen Koordinationsstelle Herdenschutz ist der Kanton Obwalden. Der Kanton habe eine eigene Herdenschutzberatung und stelle die nötigen personellen Ressourcen zur Verfügung, teilte André Windlin, Leiter des Amts für Landwirtschaft und Umwelt, auf Anfrage mit. Solange dieser Umstand gewährleistet sei, hätte der Beitritt zur Koordinationsstelle Doppelspurigkeit und zusätzlichen Finanzbedarf zur Folge. Was die Förderbeiträge Herdenschutz an Tierhalter betreffe, halte sich OW an die Bestimmungen der eidgenössischen Jagdverordnung, die dies regelt. Für kantonale Leistungen bestehe keine Pflicht, dennoch beteilige sich der Kanton Obwalden situativ an den Restkosten der Herdenschutzmassnahmen. Als Vollzugshilfe diene das kantonale Herdenschutzkonzept.

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