Im Glarnerland sollen Tierhalter künftig für Tiere entschädigt werden, die «mit grosser Wahrscheinlichkeit» Grossraubtieren zum Opfer gefallen sind. Am 3. Mai stimmt die Landsgemeinde über einen entsprechenden Memorialsantrag ab.
Wird der Antrag im Landsgemeinde-Ring angenommen, werden im Kanton Glarus nicht nur nachweislich durch den Wolf getötete Schafe entschädigt, sondern auch Nutztiere, die durch einen Wolfsangriff versprengt oder verschleppt wurden und nicht mehr aufzufinden sind. Das wäre schweizweit einzigartig.
Mit dabei sein wird Christoph Marti, zusammen mit Ehefrau Sandra, Tochter Sarina und Sohn Niels. Marti ist Mitglied der Bauerngruppe Glarus Süd, die den Memorialsantrag 2023 eingereicht hat. Er bewirtschaftet mit seiner Familie einen Betrieb in Matt (GL). Dort schlug der Wolf 2022 und 2023 zu – was schliesslich den Ausschlag zum Memorialsantrag der Bauerngruppe gab.
120 Schafe aufgrund Wolfsangriff vermisst
Auf der in Dorfnähe gelegenen Weide wurde 2022 ein Drittel seiner geschützten Schafe vom Wolf getötet. Auch im Jahr 2023 griff der Wolf an und tötete weitere Schafe. «Es war ein Gemetzel», erinnert sich Christoph Marti mit Schaudern. Gut, hätten sie die restlichen Schafe, die überall im Dorf versprengt waren, wieder gefunden.
Das war auf den Sömmerungsbetrieben im Sommer 2022 aber nicht der Fall. Insgesamt wurden dabei 90 Schafe auf den 13 Glarner Kleinviehalpen durch bestätigte Wolfsrisse entschädigt. Total wurden jedoch 120 Schafe als Folge der Wolfsangriffe vermisst. 16 Schafe hat der Kanton aus Kulanz entschädigt, für die übrigen 104 Schafe erhielten die Bauernfamilien keine Vergütung.
Im Wortlaut sieht die Vorlage vor, dass der Kanton Glarus Entschädigungszahlungen ausrichten kann, für «Schäden an Nutztieren, die mit grosser Wahrscheinlichkeit durch Grossraubtiere verursacht wurden». Voraussetzung ist, dass der Herdenschutz fachgerecht umgesetzt wurde. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des Nutztierwertes. Dafür, dass alles rechtens vonstatten geht, soll eine neu geschaffene Nutztierentschädigungskommission sorgen. Sie soll den Anspruch auf Entschädigung abklären und aus Vertretungen der kantonalen Jagd- und Landwirtschaftsbehörden und einem Herdenschutzbeauftragten zusammengesetzt werden.
Landrat steht hinter dem Memorialsantrag
Die Zeichen stehen gut, dass der schweizweit einzigartige Memorialsantrag an der Landsgemeinde angenommen wird, denn bereits bei der Landrats-Debatte stiess der Antrag der Bauerngruppe Glarus Süd auf grosse Akzeptanz – auch seitens der Grünen-Vertreter. Wenn es nach Christoph Marti ginge, sollte man Wölfe genau gleich wie Rotwild, Gemsen oder Wildschweine regulär bejagen können. Das lässt die eidgenössische Gesetzgebung derzeit nicht zu.
Christoph Marti erhofft sich zweierlei von der Landsgemeinde. Erstens, dass die Vorlage angenommen wird, und zweitens, dass dies auch zu einem Fanal für andere Kantone werde, damit diese die Gesetzesgrundlagen so anpassen, dass auch durch den Wolf versprengte und nicht mehr auffindbare Nutztiere entschädigt werden.
Graubünden im Abseits
[IMG 2] Ich hoffe sehr, dass die Bauerngruppe Glarus Süd mit ihrem Memorialsantrag erfolgreich sein wird – und andere Kantone nachziehen. Diesbezüglich steht der Kanton Graubünden im Abseits. Wir hatten 2025 einen gleichen parlamentarischen Vorstoss eingereicht und forderten eine vollständige Entschädigung bei einem Absturzereignis mit mehr als fünf betroffenen Nutztieren, und zwar auch dann, wenn keine gesicherten Bissspuren oder Videoaufnahmen vorliegen. Vorangegangen war ein Ereignis auf der Alp Suretta, als sich 35 Schafe von einer Felswand in den Tod stürzten, bei nachweislicher Wolfspräsenz in der Region. Sowohl die Bündner Regierung als auch der Grosse Rat waren dagegen. Lapidar hiess es, man müsse halt jederzeit mit Wolfspräsenz rechnen. Die Bauern blieben auf dem Schaden hocken. Das ist Armutszeugnis gegenüber der Bündner Landwirtschaft.
Zu lasche Haltung der St. Galler Regierung
[IMG 3] Ich bin gut vernetzt mit den Landwirten im Kanton Glarus und werde mitverfolgen, wie die Wortmeldungen und die Abstimmung an der Landsgemeinde verlaufen werden. Bei Annahme des Antrags prüfen auch wir im St. Gallen, ob unsere Regierung die gegenwärtige Entschädigungspraxis nachjustieren sollte, sodass vermisste Tiere aufgrund von Wolfsereignissen entschädigt werden. Aktuell beschäftigt mich eine Interpellation, die ich anfangs März eingereicht habe. Dabei belagerten Wölfe während längerer Zeit ein Zweifamilienhaus mit einer Familie mit einem Kleinkind, und die Mutter war in Erwartung mit ihrem zweiten Kind. In der zweiten Wohnung wohnen die Eltern. Trotz Videoaufnahmen sprach die zuständige Behörde «von einem normalen Verhalten der Wölfe», und dass es in der Schweiz noch keinen Übergriff auf Menschen gegeben habe. Muss es erst noch zu einem Angriff auf Menschen kommen, oder was? Ich erwarte von der Regierung, dass ihre Antwort auf die Interpellation bis im Juni vorliegt.

