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Ab 2027: Neuer Versicherungsschutz für mitarbeitende PartnerInnen in der Landwirtschaft

Ab 2027 ist der Versicherungsschutz für Krankheit und Unfall von mitarbeitenden PartnerInnen ein Kriterium für die Direktzahlungen. Sinnvoll ist, sich bereits jetzt mit der Thematik zu befassen.

Kurz & bündig

-Sinnvoll ist, seine Versicherungssituation etwa alle fünf Jahre zu überprüfen. - Ab 2027 ist der Versicherungsschutz für mitarbeitende PartnerInnen ein Kriterium für Direktzahlungen. - Deshalb lohnt es sich, sich jetzt schon mit der Thematik zu befassen und zum Beispiel eine Checkliste auszufüllen.

Ab 2027 wird der Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall ein Kriterium für die Direktzahlungen. Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) bezeichnet diesen Entscheid als Meilenstein für die soziale Absicherung von EhepartnerInnen und eingetragenen PartnerInnen.

Auch wenn es noch ein Jahr dauert: Der SBLV empfiehlt, sich aktiv mit der Thematik zu befassen und den Versicherungsschutz jetzt schon umzusetzen. Eine Checkliste hilft, die eigene Situation zu überprüfen.

Gefordert sind Taggeldversicherung und Risikovorsorge

Konkret sieht die Regelung eine Taggeldversicherung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit vor sowie eine Risikovorsorge für die Zeit bis zum Erreichen des AHV-Alters. Der Versicherungsschutz hat weder mit dem Alterssparen noch mit der Mutterschaftsentschädigung zu tun. Er gilt:

  • für verheiratete EhegattInnen und eingetragene PartnerInnen
  • für Personen unter 65 Jahren, die kein eigenes Einkommen oder ein Einkommen unter der Eintrittsschwelle der obligatorischen beruflichen Vorsorge haben (22'680 Franken im Jahr 2025)
  • für regelmässige und beträchtliche Mitarbeit auf dem Betrieb, nachgewiesen durch den Zweiverdienerabzug bei den Steuern

Als Übergangsbestimmung sind Personen mit Jahrgang 1972 und älter von der Versicherungspflicht befreit.

Die Versicherungssituation alle fünf Jahre prüfen

Generell raten Versicherungen wie die Mobiliar dazu, Versicherungssituation als Ganzes von Zeit zu Zeit (zum Beispiel alle fünf Jahre) neu zu überprüfen. «Oder natürlich dann, wenn sich die Lebensumstände ändern», sagt Jürg Thalmann, Mediensprecher der Mobiliar. Eine gute Vorsorgeplanung sei wichtig, damit der Betrieb bei einem Invaliditäts- oder Todesfall nicht gefährdet sei und das Alter sorgenfrei genossen werden könne.

Auf den Versicherungsschutz per 2027 angesprochen, sagt er, dass die Mobiliar aktuell versuche, die KundInnen über die Berater zu sensibilisieren. «Viele Betriebsleitende scheinen sich aktuell noch nicht so richtig bewusst zu sein, was das für sie bedeutet», so Thalmann.

Abschliessen lässt sich der Teil Taggeld in der Krankenkasse oder der Krankentaggeldversicherung des Betriebs. Die Deckung von Invalidität und Tod ist über die Angebote der Bauernverbände mittels einer freiwilligen Pensionskassenlösung 2b und bei Privatversicherern über eine Lebensversicherung möglich – oder mit einer Kombination von beidem –, je nach Kundenbedürfnis.

Bauernverbände sind erste Ansprechpersonen

Doch wer berät unabhängig und kompetent, auch bei Fragen, die zum Beispiel Haftpflicht und nicht die soziale Absicherung betreffen? Die Mobiliar arbeitet vorwiegend mit gebundenen VermittlerInnen, also dem eigenen Vertrieb. «Die BeraterInnen werden im Landwirtschaftsbereich speziell geschult und zusätzlich durch Fachspezialisten in allen Themen unterstützt», so Thalmann. Im Bereich der beruflichen Vorsorge gebe es eine Zusammenarbeit mit Prométerre. Wo es sinnvoll sei, werde das Ganze mit eigenen Vorsorgelösungen ergänzt, beispielsweise bei Personen ohne AHV-Einkommen.

Meldet sich jemand für eine Versicherungsberatung, kann es sinnvoll sein, auf der Website der Finma zu prüfen, ob dieser Vermittler registriert ist. Wer unangemeldet Besuch bekommt, sich in einem Gespräch nicht wohlfühlt oder zu einer Unterschrift gedrängt wird, tut gut daran, ein gesundes Misstrauen an den Tag zu legen.

Für Versicherungslösungen in der Landwirtschaft sind die Bauernverbände (Agrisano, Prométerre) häufig die ersten Ansprechpartner. «Die Landwirtschaft hat sehr viele spezifische Gegebenheiten und Gesetze, was eine Beratung anspruchsvoll macht», sagt Thalmann. Deshalb sei es schlüssig, eher den Spezialisten zu suchen als die Unabhängigkeit. Zudem: «Beziehung, Vertrauen, Nähe und Unkompliziertheit sind oft mehr wert als die Unabhängigkeit und der manchmal sehr kleine Preisunterschied.»

Zur Checkliste des SBLV

Änderungen per 2026

Im Jahr 2026 treten einige Änderungen im Versicherungsbereich in Kraft: - Im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden Impfungen von der Franchise befreit, um die Impfrate in der Schweiz zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Pneumokokken, Meningokokken sowie die Impfung gegen das Humane Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) bei Schwangeren. - Am 1.12.2026 wird erstmals die 13. AHV-Rente ausbezahlt. - Per 1.1.2026 braucht es für die Versicherungsvermittlung im Autogewerbe eine Zulassung. - Angedacht sind Änderungen bei den Witwen- und Witwerrenten per 2026. In der Herbstsession hat der Nationalrat über die Anpassung der Witwen- und Witwerrenten beraten. Er hat entschieden, dass es grundsätzlich für verwitwete Männer und Frauen nur noch eine Rente geben soll, bis das jüngste Kind den 25. Geburtstag erreicht hat. Als Nächstes berät der Ständerat über das Geschäft.