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Kantonale Regelungen zur Bewässerung in der Landwirtschaft: Ein Überblick über Bewilligungen und Unterstützung

Bewässerung braucht mehr als Wissen, Technik und Geduld. Die Nachfrage bei den Kantonen Basel-Landschaft, Graubünden, Schaffhausen und Bern zeigt, dass der Weg zur Bewässerungskonzession unterschiedlich ist.

Kurz & bündig

- Bewässerung ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt und bewilligungspflichtig. - Konzessionen und Bewilligungen brauchen Zeit und sollten frühzeitig beantragt werden. - Für nachhaltige Projekte gibt es finanzielle Unterstützung.

Wer noch einen Facebook-Account hat, kennt den Beziehungsstatus «Es ist kompliziert». Das trifft in etwa zu, wenn es um Bewässerung und Landwirtschaft in der Schweiz geht. Eine Beziehung entpuppt sich beim Nachfragen oft weniger als kompliziert, sondern einfach als der Ausgangslage angepasst.

Und so ist es mit den kantonalen Regelungen: Für den Kanton Basel-Landschaft äussert sich Julien Kurt, Leiter Kommunikation der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion. Er erklärt, dass der Kanton keinen See und vorwiegend kleinere und mittlere Gewässer hat. Diese können nur bedingt für die Bewässerung in der Landwirtschaft genutzt werden, da die Pegelstände für eine Wasserentnahme in Trockenzeiten oft zu niedrig sind. Der Rhein als grosse Wasserressource ist für die Bewässerung nicht nutzbar, da sich in dessen Nähe keine Landwirtschaftsbetriebe befinden.

«Die Nutzung von Grundwasser direkt für die Bewässerung ist uns nur in einem einzigen Fall bekannt», so Kurt. In der Regel werden im Kanton Basel-Landschaft keine neuen Konzessionen (behördliche Bewilligungen) für die Nutzung von Grundwasser zur Bewässerung erteilt. Wird für die Bewässerung eine grössere Menge an Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogen, ist dies bei der Gemeinde anzumelden.

Keine Grundwasser-Konzessionen im Kanton Schaffhausen

Auch im Kanton Schaffhausen gibt es derzeit keine Konzessionen für Grundwasser. Hannes Schärer, Leiter Landwirtschaftsamt, berichtet, dass diverse Konzessionen zur Wasserentnahme aus den grossen Oberflächengewässern bestehen. Bei rund 80 % der Fliessgewässer im Kanton Schaffhausen handelt es sich um Kleingewässer, aus denen keine grösseren Wasserentnahmen bewilligt werden. «Derzeit ist ein «Brauchwasserkonzept» in Arbeit, das künftig Bewässerung in Gebieten mit genügend Grundwasser auch mit Grundwasser ermöglichen soll», so Schärer.

Im Kanton Bern hingegen kann Wasser grundsätzlich aus allen Gewässerarten (Seen, Grundwasser, Fliessgewässer) entnommen werden. Je nach Ausgangslage gibt es aber unterschiedliche Ansprechpartner für die LandwirtInnen: Sie wenden sich entweder an das Amt für Wasser und Abfall, die Gemeinde oder auch an den Gesamtkonzessionär. Denn im Kanton Bern braucht es in der Regel eine kantonale Konzession. In Regionen mit viel Bedarf an Bewässerungswasser bestehen sogenannte Gesamtkonzessionen, zum Beispiel in den früheren Amtsbezirken Fraubrunnen und Burgdorf. In diesen Regionen werden neue Entnahmestellen in der Regel in die Gesamtkonzessionen integriert.

In Gals BE setzt Landwirt Matthias Schwab auf passive Bewässerung. Dazu gehören Entwässerungskanäle, deren Pegel tiefer ist als der des Zulaufs.
In Gals BE setzt Landwirt Matthias Schwab auf passive Bewässerung. Dazu gehören Entwässerungskanäle, deren Pegel tiefer ist als der des Zulaufs.

In bestimmten Fällen können jedoch auch die Berner Gemeinden eine Bewilligung erteilen. Diese Bewilligungen des «gesteigerten Gemeingebrauchs» sind beschränkt auf die land-wirtschaftliche Bewässerung in Trockenzeiten mit mobilen Anlagen und auf bestimmte Oberflächengewässer, die in der entsprechenden Geoportalkarte farbig eingefärbt sind.

Nochmals anders ist es im Kanton Graubünden: Dort liegt die Hoheit über die Gewässer bei den Gemeinden. «Folglich müssen für jegliche Wasserentnahmen aus Grundwasser oder Oberflächengewässern, welche über den Gemeingebrauch hinausgehen, zuerst einmal Konzessionsverträge mit den jeweiligen Gemeinden erhalten werden», erläutert Remo Fehr, Amtsleiter beim Amt für Natur und Umwelt Graubünden.

Die Wasserverfügbarkeit bestimmt die Regelungen

Die Regelungen sind also an die Wasserverfügbarkeit angepasst. Im Bergkanton Graubünden mit viel Sömmerungsfläche ist nicht die Bewässerung der Alpen Thema, jedoch die Wasserversorgung mit Tränkewasser und mit Trinkwasser für die Verkäsung. «Alpen mit Tendenz zu Wassermangel haben in den letzten Jahren ihre Wasserversorgung ausgebaut», so Fehr. «Im Kanton Schaffhausen spielt die Bewässerung derzeit (noch) keine grosse Rolle», sagt Hannes Schärer. Es gebe einige kleinere Anlagen, eine grössere Bewässerungsanlage im Bibertal sei aktuell im Bau. Diese hat eine Konzession und darf Wasser aus dem Rhein entnehmen. Für ein Bewässerungsprojekt braucht es Bewilligungen. Für ein möglichst effizientes Vorgehen empfiehlt es sich, den 2024 erschienenen «Leitfaden Bewässerung» früh zu Rate zu ziehen. Möchten Landwirte (finanzielle) Unterstützung, müssen sie im Kanton Graubünden zuerst einen Konzessionsvertrag mit der Gemeinde abschliessen. Dann kann es als Strukturverbesserungsvorhaben bei der Landwirtschaftsfachstelle eingereicht werden. Mit der Bewilligung des Vorhabens wird auch die Wasserentnahmebewilligung des Kantons erteilt.

In Alpkantonen wie Graubünden ist die Wasserversorgung mit Tränkewasser und mit Trinkwasser für die Verkäsung ein Thema.
In Alpkantonen wie Graubünden ist die Wasserversorgung mit Tränkewasser und mit Trinkwasser für die Verkäsung ein Thema.

Die Konzessionsverfahren dauern und ziehen Kosten mit sich

Wer eine Konzession möchte, muss vorausplanen. Im Kanton Bern dauert ein Konzessionsverfahren mehrere Wochen bis Monate, je nach Umfang des Gesuchs. Eine Konzession zieht einmalige und jährliche Abgaben mit sich. Die jährliche Abgabe («Wasserzins») für landwirtschaftliche Bewässerungen beträgt im Kanton Bern zurzeit 20 Franken je bewässerte Hektare für Grundwassernutzungen und 5 Franken für Entnahmen aus Oberflächengewässern. Zudem fallen Verwaltungsgebühren an.

In einem heissen, trockenen Sommer hat kein Landwirt Zeit, monatelang auf eine Konzession zu warten. Das ist auch den Amtsstellen klar: Die Kantone Bern und Graubünden weisen darauf hin, dass die Gemeinden die Bewilligungen für Bewässerung in Trockenzeiten auch kurzfristig ausstellen können.

Alle angefragten Kantone weisen aber auf die Restwassermengen hin, die es einzuhalten gilt. Zudem kann es zu Entnahmestopps kommen. Die Kommunikation dazu ist unterschiedlich. Im Kanton Graubünden sind die Restriktionen als Auflagen in der Genehmigung formuliert und müssen durch die Projektträger selbst umgesetzt werden. Durch die Behörde erfolgen lediglich (stichprobenweise) Kontrollen. Schaffhausen informiert die Bewirtschafter bei einem sich anbahnenden Entnahmestopp und beim Erreichen des Schwellenwerts schriftlich. Im Kanton Bern ist ein Verbot für die Wasserentnahme nur in Ausnahmefällen nötig.

Durch das Pegelsystem werden die Entnahmegrenzen in den wichtigen genutzten Gewässern festgelegt und so die Restwassermengen gesichert. Fällt der Abfluss unter die rote Markierung, sind keine Entnahmen mehr zulässig. Einschränkungen sind jedoch insbesondere an Grenzgewässern möglich, wobei die Massnahmen (inkl. allfälliger Ausnahmebewilligungen) mit den Nachbarkantonen koordiniert werden.

Der Wasserknappheit mit Rückhaltemassnahmen begegnen

Im Kanton Basel-Landschaft werden Entnahmen aus kleinen Oberflächengewässern nur bei erhöhten Abflüssen genehmigt. Nutzungskonflikte sind möglich und in Trockenperioden ist ein Bezug nicht möglich.

Dieser Nutzungskonflikte und der zunehmenden Wasserknappheit ist sich der Kanton Basel-Landschaft bewusst. Zum einen können Bund und Kanton Betriebe beim Erstellen von Bewässerungsinfrastruktur (v. a. Bewässerungsspeicher) mit Beiträgen und Investitionskrediten unterstützen. Diese Unterstützung erfolgt auf Gesuchsbasis. Aktuell befinden sich im Kanton Basel-Landschaft mehrere solche Wasserspeicherprojekte in Planung oder Umsetzung.

Die Kantone Basel-Landschaft und Luzern unterstützen Keylines über das Ressourcenprojekt Slow-Water finanziell.
Die Kantone Basel-Landschaft und Luzern unterstützen Keylines über das Ressourcenprojekt Slow-Water finanziell.

Zum anderen läuft in den Kantonen Basel-Landschaft und Luzern das Ressourcenprojekt Slow-Water. Das Projekt unterstützt Retentions- und Wasserrückhaltemassnahmen in der Landwirtschaft finanziell. Im Kanton Basel-Landschaft liegen elf Gemeinden im Oberbaselbiet innerhalb des Projektperimeters.

In diesem Gebiet können sich interessierte Landwirtinnen und Landwirte beim Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung für eine Beteiligung an den insgesamt 15 Arten von Retentionsmassnahmen melden. Dazu zählen unter anderem Retentionsteiche mit oder ohne Versickerung sowie die Sammlung und Speicherung von Regenwasser. Bei den Speicherbecken und -teichen werden 50 bis 60 % der Kosten übernommen. Aktuell befinden sich einige solcher Projekte in Planung oder in der Umsetzung.

Auch der Kanton Bern hat bereits verschiedene Bewässerungsprojekte mit Investitionshilfen unterstützt und ist an Projekten beteiligt. Dazu gehört etwa das Projekt von Matthias Schwab in Gals. Er bringt mit Drainagen und passiver Bewässerung praxisorientierten Bodenschutz voran (siehe «die grüne», Ausgabe 9/2025). Zudem überarbeitet der Kanton Bern seine Wasserstrategie. Momentan ist sie im politischen Prozess und sollte als «Wasserstrategie 2040» im Frühjahr 2026 verfügbar sein.

Wie viel Wasser braucht es wo im Tal für die Landwirtschaft?

Im Kanton Graubünden gibt es abgeschlossene Bewässerungsprojekte, unter anderem die bereits seit den 1940er-Jahren realisierten Bewässerungen im Unterengadin. In den letzten Jahren wurde in Maienfeld ein grösseres Bewässerungsprojekt mit Grundwassernutzung realisiert, weitere Projekte sind beispielsweise im Domleschg oder im Val Poschiavo im Bewilligungsprozess.

Zudem hat die Gemeinde Bregaglia ein Einzugsgebietsmanagement für das Wasser im Tal ausgearbeitet und dabei die Bewässerungsbedürftigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen für die Zukunft mit Klimawandel ermittelt. Aus dieser Studie geht beispielsweise hervor, wie viel Wasser künftig wo im Tal für die Landwirtschaft bereitgestellt werden muss.

Wem nun etwas der Kopf raucht: Bern und Basel-Landschaft haben übersichtliche, praxisnahe Merkblätter auf ihren Websites. Schaffhausen und Graubünden verweisen auf den «Leitfaden Bewässerung», der in sehr vielen Fragen rund um das Thema Bewässerung Ideen und Anregungen gibt.

Der «Leitfaden Bewässerungsprojekte»

Der «Leitfaden Bewässerungsprojekte» ist seit Mai 2024 online. Verfasst haben ihn die HAFL und das Beratungs- und Ingenieurunternehmen EBP im Auftrag des BLW. Mitfinanziert haben die Kantone Solothurn, Genf, Freiburg, Wallis, Waadt, Zürich, Thurgau, Basel-Landschaft und Bern. Der Leitfaden richtet sich primär an Projektträger und Ingenieurbüros sowie an Fachstellen. Landwirten und Landwirtinnen zeigt er auf, wie komplex Bewässerungsprojekte sind, und bietet eine Fülle an Informationen. Dazu gehören sehr konkrete Hilfsmittel: Geht es um die Monetarisierung des Nutzens pro Kultur, ist im PDF der Deckungsbeitragskatalog von Agridea verlinkt. In den Anhängen zu den einzelnen Kapiteln wimmelt es von Links zu Merkblättern und Tabellen.