Thurgau: Tierhändler und Chauffeur wegen Tierquälerei verurteilt

Weil sie zwei Schweine transportiert hatten, die gemäss Veterinäramt nicht mehr transportfähig waren, wurden ein Tierhändler und ein Chauffeur gebüsst.

Im besagten Fall sollen ein Chauffeur und ein Tierhändler im November 2020 zwei Schweine transportiert haben, die nicht mehr transportfähig waren. Das schreibt die «Thurgauer Zeitung», die letzte Woche über den Gerichtsentscheid berichtete. Zum Verfahren kam es, weil zwei Tierärzte im Schlachthof das Veterinäramt eingeschaltet hatten.

Transportstrecke angeprangert

Gemäss der Zeitung hatte der Tierhändler die Sauen auf einem Hof in der Region Bischofszell abgeholt und in der Nacht vom Chauffeur in einen zwei Stunden entfernten Schlachthof transportieren lassen. Die Sauen seien bei ihm korrekt gelaufen, wird der Tierhändler zitiert. Auch der Chauffeur hält fest, er habe die Tiere beim Laden begutachtet und sei zum Schluss gekommen, dass sie transportfähig waren.

Der Tierarzt, der beim Abladen im Schlachthof dabei gewesen war, kam zu einem anderen Schluss. Bei der Gerichtsverhandlung sagte er aus, dass beide Tiere hinkten. Die Sauen waren seiner Ansicht nach zwar noch gehfähig, hätten aber in einen nahegelegenen Schlachthof transportiert werden müssen. Ein zweiter Tierarzt bestätigt: «Wir waren uns einig, dass der Zustand der Tiere gemeldet werden muss mit Mängelgericht wegen überlangen Klauen und Hinken.» Sie schalteten das Veterinäramt ein, welches Anzeige gegen die Männer erstattete.

Teilweise Freispruch für Händler und Chauffeur

Die Angeklagten akzeptierten die Strafbefehle der Staatsanwalt nicht, darum kam es zur Verhandlung vor dem Bezirksgericht. Die Verteidiger forderten gemäss «Thurgauer Zeitung» vollumfängliche Freisprüche für ihre Mandanten und Entschädigungen wegen des entgangenen Einkommens aufgrund der Absenzen der Einvernahmen und Verhandlungen.

Das Bezirksgericht Weinfelden spricht den Chauffeur und den Tierhändler vom Vorwurf der Tierquälerei in Bezug auf eines der beiden Tiere frei. Für die stärker angeschlagene Muttersau sprechen die Richter den Chauffeur wegen Tierquälerei schuldig. Er wird zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagesansätzen à 120 Franken verurteilt. Der Tierhändler wird wegen Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung verurteilt und muss eine Busse von 900 Franken bezahlen.

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