Verordnungspaket 2023Die grosse Umlagerung der Direktzahlungen ab 2024 ist beschlossenMittwoch, 1. November 2023Der Bundesrat hat am 1. November das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2023 verabschiedet. Die neuen Bestimmungen werden mehrheitlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Beschlossen wurde unter anderem, dass ab 2024 15 Millionen Franken weniger Direktzahlungen für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) ausbezahlt werden. 

15 bis 20 Prozent weniger

Beim Rindvieh etwa sinkt der BTS-Beitrag von 90 auf 75 Franken pro Grossvieheinheit (GVE) im Jahr. Nicht nur die Laufstallhaltungen für Rinder sind betroffen, sondern auch Tiergattungen wie Schweine, Geflügel, Kaninchen, Schafe, Ziegen und Pferde. Das Minus beträgt in allen Kategorien zwischen 15 und 20 Prozent.

«Für Tiere schädlich, für Landwirte frustrierend»

Der Schweizer Tierschutz (STS) verurteilt diesen «unverständlichen» Schritt in einer Medienmitteilung und fordert dessen Rückgängigmachung. Tierfreundliche Ställe seien das Rückgrat und eine wichtige Grundlage für weitere Massnahmen wie die Freilandhaltung oder den Weidebeitrag.

«Laufställe sind in der Schweizer Landwirtschaft leider immer noch nicht die Regel. Anbindeställe sind weitverbreitet und werden weiterhin gebaut», schreibt der STS. Unter der Kürzung der Beiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) hätten nicht nur die betroffenen Tiere zu leiden, sondern diese sei auch für die Bäuerinnen und Bauern «frustrierend». 

Zuerst gefördert, dann gekürzt

Die Kürzung passe aber ins Schema: Zuerst werde mit Anreizbeiträgen das Tierwohl gefördert - und wenn sich diese etabliert haben, würden sie «gekürzt oder auf Null gesetzt». Der STS bedauert zudem, dass auch die Beiträge für eine längere «Nutzungsdauer» der Kühe um 18 Millionen Franken gekürzt werden.

«Die Nutzungsdauer der Kühe ist ein ausgezeichneter Indikator für die Nachhaltigkeit der Milchproduktion in Bezug auf Tierwohl, Tiergesundheit und Klima.» Heute landeten Kühe zu oft nach ein bis zwei Abkalbungen wegen Unfruchtbarkeit auf dem Schlachthof.