Seit 1. Juli 2025 gelten in den Transportrichtlinien von Labeltieren des Schweizerischen Tierschutzes (STS) präzisierte Vorgaben. Neu ist pro Ladeboden bei Gruppen ab 25 Mastschweinen mindestens ein Trenngitter vorgeschrieben. Beide Abteile müssen dabei mit mindestens einem Tier belegt sein. An jeder Seitentüre ein Abschlussgatter Eine Präzisierung erfolgte ausserdem bei den Anforderungen an Seitentüren der…
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Lesedauer: 3 Minuten
Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.