F78, die sich als Gantrisch-Wolf einen Namen machte, hat insgesamt seit ihrem ersten Auftauchen letzten Oktober im bernischen Toffen 36 Nutztiere gerissen. Das ist eines zu viel, denn die Jagdverordnung definiert einen «erheblichen Schaden» so, dass innerhalb von vier Monaten mindestens 35 Nutztiere getötet werden. Da in einem Teil der betroffenen Berner Gemeinden zuvor noch keine Wölfe unterwegs waren, zählen hier auch Risse von ungenügend geschützten Tieren. «Alle von F78 gerissenen Tiere waren zwar eingezäunt, allerdings entsprach der Zaun nur in einem Fall den Anforderungen des Herdenschutzes», schreibt das Jagdinspektorat in einer Mitteilung

Abschuss vor dem 1. April

Den Berner Wildhütern bleibt bis Ende März Zeit, F78 abzuschiessen. Ab dem 1. April stehen weibliche Wölfe nämlich wegen Fortpflanzung und Jungenaufzucht unter besonderem Schutz bis Ende Juli. Der Abschussperimeter umfasst gemäss Jagdinspektorat die Gemeinden in der Region Gantrisch, im Stocken- und Gürbetal, auf dem Längenberg und die Gemeinde Köniz.

Heute hat der Kanton die Verfügung für den Abschuss dem Bundesamt für Umwelt Bafu und den Organisationen mit Verbandsbeschwerderecht eröffnet. 

Immer ungenügend geschützte Tiere gefunden

Das Jagdinspektorat und die kantonale Herdenschutzberatung hätten sich intensiv bemüht, die Riss-Serie der Gantrisch-Wölfin zu stoppen, heisst es in der Mitteilung. So habe man wiederholt an die Nutztierhalter appelliert, damit sie den Herdenschutz verbesserten. Weder Informationen per SMS, Newsletter oder in Beratungen, mehr Geld für wolfsichere Zäune oder eine Vergrämungsaktion erreichten ihr Ziel. «Zwar verstärkte ein Teil der Nutztierhalterinnen und -halter die Zäune oder stellte die Schafe über Nacht im Stall ein. Doch die Wölfin fand immer wieder ungenügend geschützte Tiere», so das Jagdinspektorat.

Man habe es der Wölfin zu einfach gemacht. Nun würde sie weiter reissen, weil sie sich auf Nutztiere spezialisiert habe. Es bleibe nur der Abschuss.

Ab jetzt zählen nur noch Risse geschützter Nutztiere

Nachdem F78 durch die Region gestreift ist, gelten die Gemeinden im Gürbetal als «Gemeinden mit Wolfspräsenz». Sollte ein weiteres Mal ein Wolf in diesem Gebiet auftauchen und Nutztiere reissen, werden nur jene für den «erheblichen Schaden» berücksichtigt, die wolfssicher eingezäunt waren. 

Ein Fall wie jener der Gantrisch-Wölfin dürfe sich nicht wiederholen, wird Jagdinspektor Niklaus Blatter zitiert. Klar sei, dass sich der Herdenschutz nachhaltig bessern müsse. 

«Problematische Situation wird ernstgenommen»

Der Berner Bauernverband (BEBV) begrüsst die Abschussfreigabe. Das zeige, dass die problematische Situation der Betroffenen ernstgenommen werde. Da der Wolf möglicherweise gelernt habe, Herdenschutzmassnahmen zu überwinden, sei weiterhin ein aktiver Herdenschutz gefordert, schreibt der BEBV. 

 

29 Vorfälle und 32 Risse

Insgesamt waren es 29 Vorfälle, bei denen die Wölfin F78 32 Tiere riss, 20 mussten getötet werden, vier Tiere gelten als vermisst. Für das Abschusskontingent zählen 22 gerissene und 14 notgetötete Tiere. Nicht zum Kontingent zählen jene Nutztiere, die nicht ausreichend geschützt waren, obwohl in der betroffenen Gemeinde schon früher ein Wolf unterwegs war.