Die Zuchtsaison der Freibergerpferde dauert von Februar bis Juli. Da die durchschnittliche Trächtigkeitsdauer 340 Tage beträgt, kommen die Fohlen in der Regel zwischen Januar und Juni zur Welt. Mitten in dieser Saison also, während Stuten gedeckt werden und neue Fohlen aufstehen, lohnt es sich, die administrativen Pflichten parat zu haben. Agroscope hat sie zusammen mit dem Schweizerischen Freibergerverband (SFV) und dem Schweizerischen Institut für Pferdemedizin (ISME) im Leitfaden «Startklar für die Freibergerzucht» übersichtlich zusammengestellt. Vier Fristen, die man kennen muss.

Acht Tage nach der Geburt

Zwei Dinge sofort erledigen: Das Fohlen muss auf der Plattform Agate (www.agate.ch) registriert werden. Es erhält dabei seine UELN – die Universal Equine Life Number, ohne die gar nichts geht. Wer einen Landwirtschaftsbetrieb führt, hat bereits einen Zugang; Privatpersonen registrieren sich direkt auf der Plattform.

Abo Leitfaden für die Zucht Zum ersten Mal Freibergerzüchterin, was jetzt? Sonntag, 5. April 2026 Gleichzeitig muss die Geburtsmeldekarte (sie wird vom Hengsthaltenden beim Deckakt ausgestellt) an die Geschäftsstelle des SFV in Avenches VD geschickt werden. Auch bei Totgeburt, Fehlgeburt oder wenn die Stute gar nicht trächtig war: Die Karte muss trotzdem abgeschickt werden, mit dem entsprechenden Kästchen angekreuzt.

Bis zum 21. August

Wer die Rassenerhaltungsprämie beanspruchen will – und das sollte man, sie beträgt nämlich 500 Franken pro Stute –, muss bis zum 21. August den Antrag beim SFV eingereicht haben. Die Prämie gehört der Person, die zum Zeitpunkt der Geburt Eigentümerin oder Eigentümer der Stute war. Wer die Stute zwischenzeitlich verkauft hat, die Prämie bleibt trotzdem bei der abfohltragenden Person.

Wichtig

Der Antrag registriert die Person, nicht das Pferd. Wer sich einmal registriert hat, muss das nicht jedes Jahr wiederholen. Aufgrund der revidierten Tierzuchtverordnung wird im Laufe des Jahres 2026 ein neues Formular aufgeschaltet – auf www.fm-ch.ch.

Bis zum 30. November

Bis Ende November muss das Signalement des Fohlens aufgenommen sein. Das geschieht idealerweise an einer der Fohlenschauen, die jedes Jahr zwischen August und Oktober stattfinden. Wer dort nicht dabei war, lässt die Identifizierung privat durch einen von Swiss Equestrian zugelassenen Tierarzt vornehmen.

Ausserdem muss der Mikrochip eingesetzt und vom Tierarzt auf Agate registriert sein. Beides geht ausschliesslich über eine Tierärztin oder einen Tierarzt – und ohne die Registrierung auf Agate ist es nicht möglich, den Pass auszustellen.

31. Dezember

Der Equidenpass muss bis Ende Jahr bestellt sein. Er kann direkt beim SFV per E-Mail oder Telefon bestellt werden, oder einfacher gleich an der Fohlenschau. Die Geschäftsstelle des SFV schickt ihn direkt an die Besitzerin oder den Besitzer.