Die Schlagzeilen zu mit Ethylenoxid kontaminierten Lebensmitteln häufen sich seit einigen Wochen. «Darum könnte dein Sesam-Müseli giftig sein», titelt etwa die Gratiszeitung 20 Minuten.  Der Bund schlage wegen in Indien verbotenerweise mit dem Pflanzenschutzmittel Ethylenoxid behandeltem Sesam Alarm. Diese Bezeichnung sei «kompletter Unfug», wehrt sich nun der Schweizer Bauernverband (SBV) in einer Mitteilung. 

Biozid, kein Pflanzenschutzmittel

Ethylenoxid ist gemäss SBV ein Biozid, dass in der Lebensmittelindustrie eingesetzt wird, um verpackte Lebensmittel vor dem Verderb zu schützen. In der Schweiz und der EU ist der Wirkstoff nicht zulässig, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV schreibt. Es gelte als wahrscheinlich krebserregend und Rückstände in Lebensmitteln könnten daher die Gesundheit gefährden. 

Ethylenoxid komme nicht in der Landwirtschaft zum Einsatz, betont der SBV. 

Kommunikation umgehend korrigieren

«Die falsche Kommunikation suggeriert völlig ungerechterweise, dass (einmal mehr) die Landwirtschaft die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten gefährdet», so der SBV. Daher fordere man die Detailhändler auf, ihre Kommunikation umgehend entsprechend zu korrigieren. 

Der Fall bestätige, dass je mehr Lebensmittel importiert werden, desto weniger Einfluss habe man auf die Art und Weise der Produktion und Verarbeitung, schliesst der SBV. 

Alle Warnungen zu zurückgerufenen Lebensmitteln und anderen Produkten finden Sie auf der Website RecallSwiss.