Bei Winterkulturen, welche 2023 für den Herbizidverzicht angemeldet werden möchten, müssen die Richtlinien bereits ab der Ernte der Vorkultur eingehalten werden, was jetzt aktuell ist. Ein konkretes Beispiel: Im Jahr 2022 steht Weizen und für das Kulturjahr 2023 ist Raps eingeplant. Wenn der Raps, welcher bereits im August 2022 gesät wird, für den Herbizidverzicht angemeldet werden möchte, müssen bereits ab der…

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