Seit diesem Jahr führt die Fachstelle für Zuckerrüben die Sortenprüfungen ohne Fungizide durch. Zudem werden sowohl IP-Suisse wie auch Biosortenstreifenversuche angebaut. «Die Ergebnisse publizieren wir Ende November, Anfang Dezember», versicherte Luzi Schneider von der Fachstelle. Aber die Produzenten hatten an der Flurbegehung in Basadingen schon mal Gelegenheit, die Sorten in Augenschein zu nehmen. Darunter waren auch Sorten zu finden, die besonders robust sind und insbesondere in den SBR-Regionen der Westschweiz schon verbreitet sind.

  • KWS war mit den Sorten Escadia, Interessa, Novalina und Smart Belamia vertreten. Letztere gehört zu den Coviso-Sorten. Ertragsmässig seien Smart Manja und Smart Arosa stärker, aber für den IP-Suisse-Anbau empfahl der KWS-Vertreter Fabian Roth weiterhin Belamia. Auch sei KWS dran im Convisosortiment eine CR+-Sorte zu züchten. Bis diese auf dem Markt sei werde es bis zur Saison 2025-2026 dauern. Zu den CR+-Sorte gehört auch Escadia und im dritten Standjahr ist die noch robustere Sorte Interessa. KWS hofft, dass diese nächstes Jahr auf die Liste der empfohlenen Sorte kommt. Die Novalina eignet sich für Regionen mit einem moderateren Cerco-Druck. Von Vorteil sei die gute Jugendentwicklung.
  • Das internationale Unternehmen SESVanderHave will mit seinen Rübensorten auch in der Schweiz Fuss fassen. Vetriebsvertreter ist die Samen Steffen AG. Am Sortenversuch war die Sorte Xerus vertreten, die im SBR Gebiet und im Biolandbau empfohlen ist.
  • Bisher in der Westschweiz, insbesondere an SBR-Standorten, weit verbreitet ist die Sorte BTS 2045 von Betaseed. Sie hat hohe Zuckergehalte und steht für Blattgesundheit. Untersucht wird am Standort Basadingen, die Eignung für die Ostschweiz. Zuständig für den Vertrieb ist OHS.
  • Für Bio und IP-S könnte sich auch die Sorte Monteverdi von Strube bewähren, wobei Ronald Fischer von Agroplus bedauerte, dass die Sorte Dunant nicht aufgeführt war – diese sei nämlich noch besser für IPS geeignet.

Rüben lohnen sich

Die Rübenzüchtung macht also vorwärts. Aber auch in der Wirtschaftlichkeit steht der Zuckerrübenanbau momentan gut da. «Es lohnt sich», sagt Luzi Schneider. Der Deckungsbeitrag sei höher als bei Getreide, Mais oder Raps. Bis 2026 gäbe es einen Einzelkulturbeitrag von 2100 Franken, bis dahin bestehe auch der Grenzschutz. Auch seien die Rübenpreise im Aufwind. Für den Anbau 2023 steigen sie um 8 Franken pro Tonne. Das macht einen Grundpreis von 53 Franken aus bei einem Richtpreis von 58 Franken für konventionell Rüben. Grund- und Richtpreis bio steigen auch um 8 Franken auf 163 respektive 167 Franken pro Tonne Zuckerrüben.

Änderungen im ÖLN

Die Flurbegehung fand auf dem Betrieb von Patrick Eicher statt. Er bewirtschaftet nicht nur seinen 15-ha-Ackerbaubetrieb, sondern ist auch beim GVS Pflanzenschutzberater. Er machte auf die Neuerungen im ÖLN aufmerksam. Bis Anfang September war es in den Kantonen noch möglich gewesen sich für die neuen Direktzahlungen und Programme anzumelden.

Produktionssystembeiträge: Mal versuchen

Dabei standen viele Betriebsleiter vor der Entscheidung, ob sie sich für die neuen Produktionssystembeiträge anmelden sollen. Hat man darauf verzichtet, entgehen Einem Beiträge, was umso schmerzhafter ist, da der Versorgungssicherheitsbeitrag um 300 Franken gekürzt wird. Aber man entgeht dem Ärger mit nicht klar definierten Programmpunkten und deren Kontrollen. Davor liess sich Eicher  nicht abschrecken.

Er hat sich für die Beitragsarten angemeldet, die unter dem Titel «Produktionssystembeiträge Ackerbau», angemeldet. Als IP-Suisse-Betrieb erfüllt er bereits fast alle Anforderungen. «Zudem kann ich mich wieder abmelden, wenn es nicht funktioniert», sagt er. «Auch gibt es bei Mängeln für das Jahr 2023 noch keine Kürzungen», sagt Eicher und weiter: «Das zeigt, dass selbst das BLW nicht von einer praxisnahen Umsetzung aller Anforderungen überzeugt ist.» Änderungen sind schon erfolgt. «Da wird noch weiter nachgebessert», prophezeite der Landwirt. 

Abdrift und Abschwemmung

Wichtig seien im kommenden Jahr die geltenden Mindestanforderungen im ÖLN zur Verminderung von Abdrift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln, sagte Eicher. Diese gelten unabhängig vom eingesetzten Pflanzenschutzmittel - und dafür gibt es auch keinen finanziellen Ausgleich.

  • Zur Reduktion der Abdrift ist für alle Pflanzenschutzmittel 1 Punkt notwendig. Relativ einfach lässt sich diese Massnahme mit Injektordüsen holen. Dafür kann man sich den einen Punkt, der zur Vermeidung von Abdrift nötig ist, holen.
  • Zur Reduktion der Abschwemmung gelten für alle Behandlungen mit Pflanzenschutzmittel auf Flächen mit mehr als 2 % Neigung, die in Richtung Gefälle an Oberflächengewässer, entwässerte Strassen oder Wege angrenzen mindestens 1 Punkt. Um herauszufinden, ob eine Fläche eine Neigung von mehr als 2% aufweist, kann die Karte des Bundesamtes für Landwirtschaft benutzt werden. Alle Flächen, die eine Neigung grösser als 2% aufweisen sind nicht mintfarben eingefärbt. Der Strickhof hat zu den Auflagen zur Verhinderung der Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln ein hilfreiches Merkblatt herausgegeben. 

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Maschinendemo: Tiefenlockerer und Hacken statt spritzen

Punkte holen können sich die Betriebsleiter mit bodenschonenden Massnahmen. Eine davon ist Mulchsaat, wie sie Eicher auf seinem Betrieb macht. Er ersetzt damit den Pflug. Auf besonderes Interesse stiessen an der Flurbegehung die Maschinendemo mit einem Hackgerät, einem Grubber und Tiefengrubber. Mit Hacken statt Spritzen kann man den PSM-Einsatz vermindern.

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Ausrüstung Spritzgeräte

Neu müssen auch alle Pflanzenschutzgeräte mit mehr als 400 l Inhalt mit einem Spülwassertank und einer automatischen Spritzeninnenreinigung ausgestattet sein. Eicher wies darauf hin, dass die Neuanschaffung oder das Nachrüsten bestehender Geräte finanziell noch bis Ende Jahr unterstützt wird. Der Beitrag beträgt pro Spülsystem 50% der Anschaffungskosten, maximal 2000 Franken. «Melden Sie sich jetzt bei Ihrem Landwirtschaftsamt», sagte er.

Sonderbewilligung per Algothritmus?

Ärgerlich sei, dass es immer Sonderbewilligungen brauche. Zudem plane man ein Onlineportal, um Sonderbewilligungen einzuholen. «Bis dato war für Sonderbewilligungen die kantonalen Fachstellen zuständig. Aber wird in Zukunft ein Algothrismus die Sonderbewilligungen frei geben», fragt sich Eicher und schüttelt den Kopf. Dies nur eines der Beispiele für Verordnungen und Projekte von oben, die nach Eicher in Praxis nicht umsetzbar seien.

Danke an die Gastgeber

[IMG 3]Zufrieden mit der Agrarpolitik waren die Rübenproduzenten nicht, jedoch überaus gut gelaunt waren sie über die Gastfreundschaft der Familie Eicher. Seniorchefin Rita Eicher und Patricks Ehefrau Désirée sättigten mit Wurst, Brot und Gebäck nicht nur den Hunger, sondern hatten die Tische wunderschön dekoriert.