Die Herausforderungen beim Bauen stünden beim Sorgenbarometer zuoberst, erklärte Markus Kretz, Präsident des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes (LBV). Über 50 Prozent aller Befragten hätten bei einer Umfrage erklärt, dass dies ihre grösste Sorge sei. Kretz führt dies darauf zurück, dass immer weniger und grössere Landwirtschaftsbetriebe in kleineren und dichter besiedelten Räumen Lebensmittel produzieren.

Raumplanungsgesetz als Hoffnungsschimmer

Der LBV-Präsident sieht Lösungsansätze in der neuen Regelung zum Vorrang der Landwirtschaft. Dazu müssten die Gemeinden die Voraussetzungen durch neue überlagerte Geruchszonen noch schaffen. Der LBV kenne zahlreiche Einzelfälle, in denen Investitionen ohne Aufstockung des Tierbestandes, aber zur Verbesserung des Tierwohls, zur Erfüllung von Hygieneauflagen oder zur Senkung von Emissionen heute aufgrund nicht verständlicher Detailbestimmungen nicht bewilligungsfähig seien.

Das neue Raumplanungsgesetz sei ein Hoffnungsschimmer, nun brauche es eine rasche Umsetzung, so auch zur leichteren Beurteilung der Zonenkonformität durch die TS/DB-Bilanz. Ebenfalls soll die Interessenabwägung zwischen den Dienststellen rawi, lawa und uwe durch einen neuen gemeinsamen Koordinationsprozess verbessert werden, forderte Kretz.

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Immer komplexere Bauauflagen

Weil immer mehr Ansprüche und Bedürfnisse an das Bauen gestellt würden, seien über Jahre die Beurteilungskriterien umfangreicher und der Prozess komplexer geworden, bestätigte Patrick Hafner, neuer Leiter der Luzerner Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi). Beim Baubewilligungsprozess auf kantonaler Ebene seien bis zu 40 Fachstellen einbezogen. In der Tat müssten heute ein beachtlicher Teil der eingereichten Baugesuche sistiert werden. Dies soll sich nun jedoch durch eine Reform des Gesuchsprozesses ändern. Eine erste formelle Prüfung soll künftig durch künstliche Intelligenz erfolgen, damit Gesuche bereits bei der Baueingabe vervollständigt werden. Die neue Software werde auch eine transparente Information der Bauherrschaft zum Prozessstand sicherstellen. Ziel ist gemäss Hafner, dass in Zukunft ein Angebot zur Begleitung der Bauherrschaft beim gesamten Prozess geschaffen wird.

Sistierung der Anzahl Gebäude

Roland Emmenegger vom rawi erläuterte die wichtigsten Änderungen aufgrund des neuen Raumplanungsgesetzes. Dieses bringe weitere Herausforderungen wie die Begrenzung der Gebäudezahl ausserhalb der Bauzone. Es bringe aber auch eine Klärung der Rechtssituation durch klare Regelung der kantonalen Zuständigkeiten und der Beurteilung der Zonenkonformität von Tierhaltungsbetrieben. Emmenegger kam ebenfalls auf die neuen kantonalen Gestaltungsvorgaben zu sprechen.[ REL 1]

Kleinliche Bauauflagen

Dass das Bauen in der Landwirtschaft bewegt, zeigte der Grossaufmarsch von über 150 Bäuerinnen und Bauern zum Anlass der Luzerner Mitte-Landwirtschaftskommission unter dem Präsidium von Kantonsrätin Marlis Krummenacher in Hildisrieden vom 23. Februar. 

In der Diskussion kam zum Ausdruck, dass in Teilen der Luzerner Landwirtschaft Unzufriedenheit und Frust besteht. Insbesondere wurde kritisiert, dass im baurechtlichen Vollzug auch nicht bewilligte Kleinstanlagen wie Gartenplatten und Kinderspielplätze hinterfragt würden. Zudem wurde vereinzelt der Eindruck geäussert, dass die Beurteilungen durch die zuständigen Dienststellen unterschiedlich ausfallen.