Seit Anfang Jahr werden Tierhalter, die trächtige Kühe oder Rinder ins Schlachthaus liefern mit einem Abzug bestraft. Wenn der Fötus mehr als drei Monate alt ist, muss der Produzent einen Abzug von 100 Franken in Kauf nehmen. Ausgenommen bleiben kranke Tiere Diese privatrechtliche Branchenvereinbarung von Proviande wird nun bereits verschärft, wie die Westschweizer Kollegen von «Agri Hebdo» berichten. Ab Juli müssen…

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