Am 8. März stimmen wir über eine Vorlage zur Individualbesteuerung ab. Diese bringt für die Bauernfamilien erhebliche Nachteile mit sich. Sie verlangt, dass Einkommen, Vermögen und die Abzüge künftig auf die beiden Ehepartner aufgeteilt und zwei separate Steuererklärungen eingereicht werden. Profitieren würden davon vor allem wirtschaftlich starke Zweiverdiener-Haushalte mit möglichst gleichmässiger Einkommensverteilung. Die landwirtschaftlichen Betriebe hingegen sind Familienunternehmen. Ihr Einkommen entsteht oft gemeinsam, nicht individuell. Innerhalb der Ehe besteht meist eine wirtschaftliche Einheit, mit Mitverantwortung und gemeinsamer Risikoübernahme.
Viel Aufwand für nichts
Die bäuerlichen Ehepaare müssten jährlich eine künstliche Einkommens- und Vermögensaufteilung vornehmen. Je nachdem müssen externe Experten zugezogen werden, um die Steuererklärungen korrekt und steuertechnisch optimal auszufüllen. Besonders kritisch ist die Auswirkung auf Familien mit Kindern. Bei der Individualbesteuerung werden Kinderabzüge grundsätzlich auf beide Elternteile gleichmässig aufgeteilt. Hat ein Elternteil ein tiefes oder kein steuerbares Einkommen – was in der Landwirtschaft häufig der Fall ist – laufen diese Abzüge teilweise oder ganz ins Leere. Was heute pragmatisch gelöst ist, wird formalisiert, verkompliziert und konfliktanfälliger.
Landwirtschaft bezahlt doppelt
Vergessen wir nicht, dass vor allem der Bund seine Hausaufgaben bezüglich Abschaffung Heiratsstrafe nicht gemacht hat. Auf Kantons- und Gemeindeebene gelang es längst, das Problem zu lösen. Gegen die Vorlage spricht dann auch der massive zusätzliche Verwaltungsaufwand. Gemäss Schätzungen entstehen 1.7 Millionen zusätzliche Steuerdossiers, dafür braucht es rund 1000 zusätzliche Vollzeitstellen in der Steuerverwaltung und es resultieren Steuerausfälle von rund 600 Millionen Franken – ohne die Zusatzkosten von 150 Millionen Franken für die Verwaltung und die EDV. Gleichzeitig stehen die Bundesfinanzen unter Druck. Wir wissen aus den Erfahrungen mit dem aktuellen Entlastungspaket, was das heisst: Der landwirtschaftliche Rahmenkredit mit den Direktzahlungen ist als eine der wenigen ungebundenen Ausgabenpositionen gefährdet. Im schlechtesten Fall zahlen die Bauernfamilien also doppelt für diese Vorlage. Einerseits mit deutlichem administrativem Mehraufwand und allenfalls sogar höherer Steuerbelastung. Andererseits durch weniger Bundesgeld zur Entschädigung ihrer erbrachten allgemeinwirtschaftlichen Leistungen.
Der SBV unterstützt eine Beseitigung der Heiratsstrafe, aber nicht mit dieser missratenen Lösung zur Individualbesteuerung. Deshalb: Ein klares NEIN am 8. März!