Ab 2026 läuft die Rückerstattung der Mineralölsteuer komplett digital über die neue Plattform «Taxas». Das Papierformular fällt also weg. Für diesen neuen Weg braucht es eine Registrierung als Geschäftspartner beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Und das dauert rund zwei Wochen – weshalb es sinnvoll, jetzt zu handeln und nicht erst zu warten, bis die Vegetation beginnt. Dann bleibt fürs Büro erfahrungsgemäss weniger Zeit.

Simon Erny, Mediensprecher des BAZG, erklärt auf Anfrage Schritt für Schritt, was zu tun ist.

Grundprinzip bleibt – Weg wird digital

Das Grundprinzip der Mineralölsteuer-Rückerstattung bleibt gleich: Weil Landwirtschaftsbetriebe für die Feldarbeit auf Treibstoff angewiesen sind, aber die damit finanzierten Strassen kaum nutzen, können sie einen Teil der Mineralölsteuer zurückfordern. Die Rückerstattung ist unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch und wird pauschal nach bewirtschafteter Fläche und Kulturart berechnet.

Was sich 2026 ändert: der Weg zur Rückerstattung. Statt Papierformular gibt es nur noch die digitale Erfassung.

Neue Plattform «Taxas» – Login über AGOV nötig

«Die Rückerstattung der Mineralölsteuer an die Landwirtschaft wird ab diesem Jahr über die zentrale Plattform für Verbrauchssteuern Taxas abgewickelt», erklärt Simon Erny vom BAZG. Voraussetzung ist ein Login im ePortal des Bundes – entweder über das bisherige agate-Login mit Zwei-Faktor-Authentifizierung oder über das neue AGOV-System.

Der Schweizer Bauernverband hat eine Anleitung erstellt, die auf AGOV setzt, da das CH-Login ohnehin schrittweise abgelöst wird.

Schritt 1: Als Geschäftspartner registrieren – dauert zwei Wochen

Bevor Betriebe die Rückerstattung beantragen können, ist etwas ganz wichtig. «Im ersten Schritt müssen sich die Landwirte als Geschäftspartner beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit registrieren», so Simon Erny.

Nach der Online-Registrierung kommt per Post ein Onboarding-Code. «Dieser Vorgang dauert rund zwei Wochen», präzisiert der Mediensprecher. Deshalb ist es auch wichtig, rechtzeitig zu handeln und nicht erst im Mai, wenn die Gesuchsfrist beginnt.

UID-Nummer bereithalten – und richtig registrieren

Für die Registrierung braucht es die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) im Format CHE-123.123.123. Diese findet man entweder im UID-Register oder im Agate unter den Betriebsdetails.

Entscheidend ist die richtige Betriebsart: «Wichtig ist, dass sich die Landwirte, die Direktzahlungen erhalten, als Landwirtschaftliche Betriebe registrieren», betont Simon Erny. Wer sich falsch als «Unternehmen» oder unter einer anderen Kategorie registriert, muss den Prozess wiederholen.

Falsch registriert – was nun?

Fehler passieren. Simon Erny erklärt, was dann zu tun ist: «Landwirte, die sich falsch registriert haben, müssen sich beim Support melden, ihren falsch erfassten Geschäftspartner löschen lassen und den Registrierungsvorgang wiederholen.»

Kontakt: support(at)bazg.admin.ch oder Tel. 058 462 60 00

Schritt 2: Geschäftspartnerrolle «MinöSt Rückerstattung» wählen

Nach Erhalt des Onboarding-Codes per Post muss man diesen eingeben und die richtige Geschäftspartnerrolle «MinöSt Rückerstattung» wählen. Danach hat man Zugang zur Plattform Taxas und kann dort ab Mai das Rückerstattungsgesuch digital erfassen.

Zeitfenster Mai bis Juni – Frist ist strikt

«Die Rückerstattungsgesuche sind innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem der Treibstoff verbraucht wurde, einzureichen», sagt Simon Erny. Konkret: Das Gesuch für 2026 muss spätestens bis 30. Juni 2027 eingereicht werden.

Aber warum gerade Mai bis Juni? «Aufgrund der Tatsache, dass wir für die Berechnung der Rückerstattungsmenge die AGIS-Daten benötigen und diese erst im Frühjahr zur Verfügung stehen, wird den Gesuchstellenden jeweils ein Erfassungsfenster von Mai bis Juni für die Gesuchseinreichung zur Verfügung stehen», erklärt der BAZG-Sprecher.

Und er warnt unmissverständlich: «Bei verspätet eingereichten Gesuchen wird keine Steuerrückerstattung gewährt.» Wer zu spät kommt, geht also leer aus.

Flächendaten aus AGIS – Waldflächen kontrollieren

Die Flächendaten werden automatisch aus dem AGIS-System übernommen. «Da alle Flächendaten bis auf die Waldflächen auch für die Direktzahlungen relevant sind, wurden diese bereits vom jeweiligen Kanton geprüft und verifiziert», erläutert Simon Erny. Ein Vorteil also, denn diese Daten kann und muss der Landwirt oder die Landwirtin nicht korrigieren.

Aber: «Zu prüfen sind hingegen die Waldflächen. Falls dort ein Fehler festgestellt wird, müssen die Waldflächen entsprechend korrigiert werden», so Erny. Die Verantwortung für korrekte Daten liege beim Gesuchsteller.

Berechnung: Normverbrauch nach Standardwerten

Rückerstattet wird die Steuer auf Basis des Normverbrauchs pro Flächeneinheit und Kulturart. Dabei sind folgende Arbeiten berücksichtigt: Feldarbeiten, Hofarbeiten, Fuhren zwischen Feld und Hof, Waldarbeiten und Holztransporte bis zur LKW-befahrbaren Strasse.

Die Berechnung funktioniert so: Zuerst wird die Flächenziffer ermittelt, welche Grösse und Art der bewirtschafteten Flächen wiedergibt. Diese wird mit einem Korrekturfaktor versehen und dann mit Standardwerten multipliziert: 130 Liter für Benzin und 100 Liter für Dieselöl. Details zur Berechnung finden sich in den Anhängen 17 und 18 der Richtlinie 09 des BAZG.

Neue Aufteilung Benzin/Diesel ab 2026

Eine wichtige Änderung betrifft die Aufteilung zwischen Benzin und Diesel: «Ab Gesuchsperiode 2026 wird die Aufteilung an die veränderten Bedingungen angepasst. Neu sind es dann 10 Prozent Benzin und 90 Prozent Dieselöl», erklärt Simon Erny. Bisher galt eine Aufteilung von 16 zu 84 Prozent.

Diese Anpassung trägt der Realität Rechnung: Immer mehr Betriebe setzen auf Dieselmaschinen, Benzinmotoren werden seltener.

Auch für Neueinsteiger

Auch Betriebe, die bisher noch nie eine Mineralölsteuer-Rückerstattung beantragt haben, können das ab sofort tun. Je nach Betriebsgrösse und Struktur lohnt sich die Rückerstattung. Ein mittlerer Ackerbaubetrieb kann mehrere hundert Franken zurückfordern, grössere Betriebe mit viel Waldfläche sogar deutlich mehr.

Kontakt und Hilfestellung

Bei Fragen zur Registrierung: support(at)bazg.admin.ch oder Tel. 058 462 60 00 Bei Fragen zur Gesuchseinreichung: mla(at)bazg.admin.ch oder Tel. 058 462 65 47

Der Schweizer Bauernverband hat eine vereinfachte Anleitung erstellt, die hier verfügbar ist