Ein Schächtverbot verstosse nicht grundsätzlich gegen das Recht auf Religionsfreiheit, urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, wie animal-health-online.de meldet. Eine solche Vorgabe folge dem von der EU anerkannten Ziel, das Tierwohl zu fördern. 

Schlachten ohne Betäubung

Im Jahr 2017 hatte die belgische Region Flandern das Schächten, also das Schlachten ohne Betäubung, aus Gründen des Tierschutzes untersagt. Jüdische und muslimische Verbände klagten dagegen.

Muslime und Juden seien damit nicht in der Ausübung ihrer Religion beeinträchtigt, so die EuGH-Richter. Fleisch aus ritueller Schlachtung könne aus anderen Ländern importiert werden. Zudem sei nicht generell untersagt, Tiere rituell zu schlachten, sondern nur, wenn dies ohne Betäubung stattfindet.