Um als QM-Schweizer Fleisch (QM-SF) vermarktet werden zu dürfen, müssen Tiere eine bestimmte Mindestdauer auf in diesem Programm anerkannten Betrieben sein. Für eine Kuh sind es beispielweise fünf Monate, für Schafe deren drei. «In der Praxis war bisher unklar, wie diese minimale Haltedauer bei gesömmerten Tieren angewandt wird», schreibt Agriquali in einer Mitteilung. Diese Unsicherheit soll mit einer Präzisierung…

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