Um als QM-Schweizer Fleisch (QM-SF) vermarktet werden zu dürfen, müssen Tiere eine bestimmte Mindestdauer auf in diesem Programm anerkannten Betrieben sein. Für eine Kuh sind es beispielweise fünf Monate, für Schafe deren drei. «In der Praxis war bisher unklar, wie diese minimale Haltedauer bei gesömmerten Tieren angewandt wird», schreibt Agriquali in einer Mitteilung. Diese Unsicherheit soll mit einer Präzisierung der Fachkommission Viehwirtschaft des SBV nun der Vergangenheit angehören.
Alp muss nicht anerkannt sein
Demnach müsse die Alp nicht QM-SF-anerkannt sein, solange die Tiere vor und nach der Sömmerung auf dem QM-SF-Heimbetrieb gehalten werden. Die Bedingung dafür ist, dass sie gesamthaft die Mindesthaltedauer auf dem (anerkannten) Heimbetrieb verbringen.
Sollen Tiere direkt von einem Sömmerungsbetrieb aus als QM-SF zur Schlachtung verkauft werden, muss dieser angemeldet und anerkannt sein. Zurzeit gebe es 400 QM-SF-Alpen in der Schweiz.
Die neuen Bestimmungen gelten gemäss Mitteilung ab dem 30. Juni 2023 und damit für die diesjährige Sömmerungssaison.
Für Schweine gilt anderes
Eine Ausnahme von den obigen Bestimmungen stellen die Schweine dar. «Mastschweine müssen ununterbrochen auf anerkannten Betrieben gehalten werden, damit sie für QM-SF anerkannt bleiben», so Agriquali. Das gelte auch für Alpschweine. Sömmerungsbetriebe mit Schweinen, die im Herbst in den Handel verkauft werden sollen, müssten sich also für QM-SF anmelden und anerkennen lassen.
Schlechte Abrechnung oder Rückweisung möglich
Soweit möglich sollen die Kontrollen für QM-SF mit den Sömmerungskontrollen kombiniert werden, was den zusätzlichen Aufwand klein halte. Andererseits sei es mit den heutigen technischen Möglichkeiten einfach, die Einhaltung der minimalen Haltedauer zu überprüfen. Wer Schlachtvieh liefert, das diese Anforderungen nicht erfüllt, riskiere eine enttäuschende Abrechnung – oder sogar die Rückgabe des Schlachtkörpers. Je nachdem müsse man auch mit einem Ausschluss aus dem QM-SF-Programm rechnen. «Es lohnt sich deshalb, sich rechtzeitig über die Vorgaben zu informieren», hält Agriquali fest.
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