Noch bis am 21. September 2022 ist da Fenster für die Herbsterhebung offen, erinnert der Berner Bauernverband. Er gibt dazu folgende Hinweise:

Weidebeitrag

AboAbsenkpfad Pflanzenschutzmittel und NährstoffeDas RAUS-Programm wird um den Weidebeitrag erweitert – eine ÜbersichtFreitag, 19. August 2022 Die Anmeldung für den Weidebeitrag im 2023 erfolgt mit der laufenden Erhebung, die Anmeldung muss aber gut überlegt sein. Es kann nur der Weidebeitrag oder das RAUS angemeldet werden. Im Frühling sind nur Abmeldungen möglich, Neuanmeldung sind voraussichtlich nicht möglich. Wenn der Weidebeitrag für eine Rinderkategorie angemeldet wird, müssen alle anderen Rinderkategorien mind. für das RAUS-Programm angemeldet werden (d.h. zum Beispiel auch Kälber müssen ab 1. Januar 2023 RAUS haben). Zur Abschätzung, ob der Weidebeitrag erreicht werden kann, hat die KUL auf ihrer Webseite ein Tool zur Berechnung der nötigen Weidefläche veröffentlich. Das Berechnungstool dient als Hilfestellung zur Einschätzung der Erfüllung der Mindestanforderung für den Weidebeitrag und nicht als Nachweis dafür. Die endgültige Beurteilung liegt bei der kantonalen Vollzugsstelle.

Weidebeitrag 

Längere Nutzungsdauer von Kühen

Dies kann und muss nicht angemeldet werden, da es automatisch berechnet wird. Der Beitrag wird erst ab 2024 ausbezahlt.


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Dosser: Absenkpfad Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe
Mit dem Bundesratsentscheid zu den Reduktionszielen bei den Nährstoffverlusten und den Pflanzenschutzmitteln besteht noch grosser Informationsbedarf für die landwirtschaftliche Praxis. Welche Massnahmen sind bei den Produktionssystembeiträgen und beim ÖLN vorgesehen? In einer 14-teiligen Artikelserie verschaffen wir einen Überblick. 


Hier gehts zum Dossier.

Neues Extenso: Beitrag für den Verzicht auf PSM

Da es ein «neues Extenso» gibt, muss das Häkchen neu gesetzt werden. Unter den Massnahmendetails können die Kulturcodes einzeln angemeldet werden.

Getreide in weiter Reihe

Wer dies machen möchte, und den Vernetzungsbeitrag (Fr. 300.- + 500.-) dazu, sollte bei der Vernetzung angemeldet sein. Falls dies noch nicht der Fall ist, dort noch Häkchen machen.

Für das Getreide in weiter Reihe für den Vernetzungsbeitrag (Fr. 500.-) braucht es minimal 20a.

Detailinformationen: Bewirtschaftungsauflagen für Biodiversitätsförderflächen (Seite 15)

Beitrag für eine angemessene Bedeckung des Bodens

Die Bedingungen für die angemessene Bodenbedeckung müssen im 2022 noch nicht erfüllt werden, jedoch ab 2023 eingehalten werden. 

Beitrag für eine schonende Bodenbearbeitung

Die schonende Bodenbearbeitung muss auf der offenen Ackerfläche erfüllt sein (60%), nicht innerhalb der Fruchtfolge. Verpflichtungsdauer: 4 Jahre.

Voraussetzung ist die Anmeldung für den Beitrag für eine angemessene Bedeckung des Bodens (falls dies im Gelan nicht gemacht wird, erfolgt eine Fehlermeldung).

3,5% Biodiversitätsförderfläche an der Ackerfläche 

Ab 2024 müssen Betriebe mit mehr als 3 ha offener Ackerfläche (OAF) min. 3,5 % der Ackerfläche (AF) als BFF anlegen. Es lohnt sich, sich bereits jetzt Gedanken zur Umsetzung zu machen (wie viele BFF habe ich bereits heute, welche Elemente passen auf meinen Betrieb, usw.)

Sömmerungserhebung – Ausnahmeregelung Trockenheit 

Wurde der Mindesttierbesatz aufgrund des Futtermangels in diesem Jahr nicht erreicht, kann beim Kanton „höhere Gewalt“ geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Alp in den letzten Jahren regelmässig zwischen 90 und 110% bestossen wurde und in der aktuellen Alpsaison mit einem vergleichbaren Tierbestand geplant und begonnen wurde. Für «höhere Gewalt» im Sömmerungsgebiet ist eine Meldung notwendig. Die Mitteilung kann anlässlich der Sömmerungserhebung 2022 mit dem Formular oder direkt im GELAN elektronisch als Journaleintrag erfasst werden. Im Journal können auch Formulare hochgeladen werden: Ausnahmeregelung Trockenheit 2022 

Allgemein

In der Herbsterhebung angemeldete Massnahmen können in der Frühlingserhebung wieder abgemeldet werden. Neuanmeldungen sind voraussichtlich nicht möglich.