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Das RAUS-Programm wird um den Weidebeitrag erweitert – eine Übersicht

Ab 2023 gibt es die Möglichkeit, entweder am Standard-RAUS oder RAUS mit besonders hohem Auslauf- und Weideanteil teilzunehmen. Dabei müssen einige Punkte beachtet werden.

Der Beitrag für Weidegang ist nur für Rindvieh und Wasserbüffel bestimmt. Pferde, kleine Wiederkäuer, Schweine, Geflügel, Hirsche und Bisons können nicht angemeldet werden.

Bei der Teilnahme am Programm zum «Weidebeitrag» für eine Rinderkategorie müssen alle anderen Rinderkategorien des Betriebs mindestens die Anforderungen des Standard-RAUS erfüllen.

Das RAUS-Programm wird um den Weidebeitrag erweitert – eine Übersicht
Anforderungen an den RAUS «Standard» sowie RAUS «Weidebeitrag».

Beide Stufen nicht kumulierbar

Jeder Landwirt kann zwischen den beiden Stufen des RAUS-Programms wählen. Die beiden Stufen sind aber nicht kumulierbar.

Standard-RAUS: Für das Standard-RAUS sind von November bis April 13 Ausläufe pro Monat und von Mai bis Oktober 26 Ausläufe pro Monat erforderlich.

«Weidebeitrag»: Für den Weidebeitrag ist im Winter eine Anzahl von 22 Ausläufen pro Monat erforderlich. Während der Vegetationsperiode (Mai bis Oktober) werden 26 Ausläufe pro Monat gefordert, wobei mindestens 70 % der täglichen Trockensubstanz (TS)-Tagesration als Weidegras auf der Weide aufgenommen werden muss. Grundsätzlich sollte der Anteil von 70 % Weidegrass in der Ration gleichmässig während der Vegetationsperiode eingehalten werden und nicht im Durchschnitt über die Saison.

Konsequenzen für die Praxis

Um 70 % der TS-Tagesration auf der Weide zu decken, sind etwa 20 bis 25 Aren Weidefläche pro Milchkuh und 15 bis 20 Aren pro Mutterkuh erforderlich. Bei starken Regenfällen, Hitzewellen oder längerer Trockenheit und in den ersten zehn Tagen der Galtzeit sind Ausnahmen möglich. Zu beachten ist, dass für das Standard-RAUS neu eine Mindestweidefläche von 4 Aren pro Grossvieheinheit (GVE) vorgeschrieben ist.

Sömmerung hat keinen Einfluss auf RAUS-Beitrag

Generell hat die Sömmerung keinen Einfluss auf den RAUS-Beitrag, da die auf der Sömmerung verbrachten Tage dem Talbetrieb zugerechnet werden.

Da es möglich ist, die eine oder andere Rinderkategorie unabhängig voneinander beim RAUS-Beitrag «Weidebeitrag» anzumelden, bringt dies eine gewisse Flexibilität für Betriebe mit begrenzter Weidefläche mit sich. So können beispielsweise Jungrinder oder im Sommer gesömmerte Kühe, die im Frühling und Herbst in erheblichem Umfang auf dem Basisbetrieb weiden, den Weidebeitrag erfüllen, sofern die Anforderungen an den Auslauf im Winter ebenfalls erfüllt sind.

Faktenblatt «Weidebeitrag»: hier.

Überblick «Weidebeitrag»

Name der Massnahme RAUS-Beitrag und Weidebeitrag
Betroffener Bereich Milchkühe, andere Kühe, Wasserbüffel
Ziele Senkung der Ammoniakemissionen und Förderung von gradlandbasierten Produktionssystemen
Anforderungen

RAUS «Standard»:

  • Pro Monat 26 Tage Weidegang von Mai bis Oktober und Weidefläche von mind. 4 Aren pro GVE
  • Pro Monat 13 Tage Auslauf von November bis April

RAUS «Weidebeitrag»:

  • Pro Monat 26 Tage Weidegang von Mais bis Oktober, mind. 70 % des Tagesbedarfs an TS durch Weidefutter gedeckt
  • Pro Monat 22 Tage Auslauf von November bis April

Die beiden Programme sind für dieselbe Tierkategorie nicht kumulierbar.

Die übrigen Anforderungen für RAUS gelten auch für den Weidebeitrag.

Die Einschreibung für 2023 ist ab August 2022 möglich.



Höhe des Beitrags

RAUS «Standard»: Fr. 190.- pro GVE (Fr. 370.-/GVE Kalb)

RAUS «Weidebeitrag»: Fr. 350.- pro GVW (Fr. 530.-/GVE Kalb)

Zu beachten
  • Wenn eine Rindviehkategorie am RAUS-Weidebeitrag teilnimmt, müssen alle anderen Rindviehkategorien mindestens am Stanard-RAUS teilnehmen.
  • 70 % der TS der Ration müssen auf der Weide in Form von Weidegras aufgenommen werden, sofern keine besonderen Bedingungen vorliegen.
  • Es ist nicht möglich, eine Tierkategorie unter dem Jahr vom Weidebeitrag auf Standard-RAUS umzumelden.
Bemerkungen
  • Anmeldung pro Kategorie möglich
  • Kompatibel mit Sömmerung

Serie zum Absenkpfad (Teil 5)

Mit dem Bundesratsentscheid zu den Reduktionszielen bei den Nährstoffverlusten und den Pflanzenschutzmitteln besteht noch grosser Informationsbedarf für die landwirtschaftliche Praxis. Welche Massnahmen sind bei den Produktionssystembeiträgen und beim ÖLN vorgesehen? In einer Artikelserie verschaffen wir einen Überblick: - Schonende Bodenbearbeitung - Angemessene Bodenbedeckung - Herbizid-Verzicht im Ackerbau - Verzicht auf PSM im Ackerbau - Weidebeitrag - Längere Nutzungsdauer von Kühen - Massnahmen im Gemüsebau und bei einjährigen Beeren - Massnahmen im Rebbau - Massnahmen im Obstbau und Dauerkulturen - Massnahmen im ÖLN - Änderungen in der Biodiversitätsförderung - Verminderung von Abdrift und Abschwemmung - Waschplätze und Befüllen von Spritzen

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