Die Sonderbewilligung für den Import von Bio-Futtermitteln für Nicht-Wiederkäuer gilt ab dem 1. April bis am 31. Dezember 2022, teilt Bio Suisse mit. Das erlaube es den Mischfutterherstellern, 15 Prozent der Gesamtbedarfsmenge an Raps- und Leinsamen sowie Sonnenblumenkernen in EU-Bio-Qualität aus Europa mit Ware aus Übersee zu ergänzen. Dasselbe gelte auch für die jeweiligen Nebenprodukte aller drei Rohwaren.

Soja und dessen Nebenprodukte können von europäischen EU-Bio-Betrieben oder aber von Betrieben aus Übersee stammen, die nach den Bio-Suisse-Richtlinien produzieren.

Nicht mehr 100 Prozent Bio-Hühnerfutter

Die Eierbranche habe zudem beschlossen, bis Ende 2022 auf die selbstauferlegte 100-prozentige Biofütterung zu verzichten, schreibt Bio Suisse weiter. Somit sei per sofort der Einsatz von 5 Prozent konventionellem Maiskleber aus Europa erlaubt. Um eine Aufweichung der Richtlinien handelt es sich hierbei nicht, da diese lediglich eine 95-prozentige Biofütterung vorschreiben.

Für die Wiederkäuer ändert sich laut Mitteilung nichts, für sie gilt weiterhin 100 Prozent Schweizer Knospefutter und maximal 5 Prozent Kraftfutter.

Am Konsum schrauben

«Die aktuelle Situation macht augenscheinlich, dass wir unsere Ernährungsgewohnheiten ändern müssen, wenn wir weniger Futtermittel importieren wollen», so Bio Suisse. Zwei einfache Massnahmen mit grosser Wirkung wären nach Ansicht des Verbands, den Fleischkonsum zu reduzieren und weniger Lebensmittel wegzuwerfen.