Vernehmlassung gestartetBundesrat: Pflichtlager für Lebensmittel ausbauen, aber weniger Proteinfutter einlagernMittwoch, 19. April 2023 Es sind Erkenntnisse aus den letzten weltpolitischen Geschehnissen (Corona-Pandemie, Krieg in der Ukraine, drohende Energielücke), die den Bundesrat zu der Ansicht gebracht haben, dass die Reform der Pflichtlagerhaltung ganzheitlicher angegangen werden muss. «Allfällige Anpassungen in der Vorratshaltung sollen breiter abgestützt werden, mit Einbezug der direkt betroffenen Wirtschaftssektoren.» Diese haben nun dem Vorschlag des Bundes eine deutliche Abfuhr erteilt.

«Stiess auf Widerstand»

Gemäss einer Mitteilung des Bundesrats waren es insbesondere zwei geplante Änderungen, die in der Vernehmlassung auf Widerstand gestossen seien: Einerseits die Idee, das Pflichtlager mit Kaffee aufzulösen –dieser sei aus psychologischen und wirtschaftlichen Gründen weiterhin vorrätig zu halten. Andererseits schlug hohe Wellen, dass die Pflichtlager für proteinhaltige Futtermittel um rund einen Drittel reduziert werden sollten. Gleichzeitig sollten sowohl grössere Mengen Getreide (knapp die Hälfte mehr) und Speiseöle/-fette (rund einen Viertel mehr) eingelagert werden.

Für den Fall einer Mangellage sah der Bundesrat vor, die Geflügelbestände innert zweier Monate auf 10 Prozent und die Schweinebestände auf 12 Prozent der Ausgangssituation zu reduzieren. Der Schweizer Bauernverband (SBV) hält dies für unmöglich.

Aus ethischen und praktischen Gründen

Die Kritikpunkte aus der Vernehmlassung lassen sich folgendermassen zusammenfassen:

Zu extrem: Das angenommene Szenario eines 12-monatigen Importausfalls sei sehr unwahrscheinlich.

Zu viel: Die vorgesehene Aufstockung der Getreidelager sei zu umfangreich bemessen.

Nicht akzeptabel: Da die Pflichtlagerhaltung zu Futterzwecken zu Gunsten der menschlichen Ernährung reduziert werden sollte, war ein zügiger Abbau der Tierbestände in einer Mangellage vorgesehen. Das verbleibende Futter sei dafür einzusetzen, die Ställe geordnet während zwei Monaten zu leeren. Dieses Vorhaben wird gemäss Bericht aus «ethischen und praktischen Gründen nicht akzeptiert».

Unfair: Es fehle in diesem Zusammenhang eine Entschädigung für die betroffenen Tierhalter.

Nicht machbar: Nur aus dualem Getreide (das als Futter- ebenso wie als Lebensmittel dienen soll) lasse sich kein Brot backen.

Zu teuer: Die Lagerung von dualem Getreide verursache höhere Kosten als separate Lager für Futter- und Brotgetreide.

AboMehr einlagern?Der Müllerverband fordert mehr Vernunft bei den Pflichtlagern – und findet GehörMontag, 6. November 2023 Insgesamt fordere eine Mehrheit der Unternehmen und Verbände in der Vernehmlassung eine weniger umfangreiche Erweiterung der Getreidelager, auf den Abbau der Futtermittel-Pflichtlager zu verzichten und den Anteil an dualem Getreide stärker zu begrenzen.

Eingehender prüfen

Der Bundesrat zieht die Konsequenzen aus der Ablehnung auf breiter Front und hat beschlossen, die Anpassung der Pflichtlager eine weitere Runde drehen zu lassen: Bis Ende 2024 soll eingehender geprüft werden, was es in der Schweiz braucht, um gut gegen Krisen gerüstet zu sein.

 

Finanzierbarkeit infrage gestellt

Wie der Schweizer Bauernverband in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung erläutert, spielen Tiere als Verwerter der eingelagerten Güter im System der Pflichtlagerhaltung eine wichtige Rolle. Nur so könne der Austausch der Waren gewährleistet werden. Schliesslicht ist etwa Getreide nicht ewig haltbar und muss regelmässig ersetzt werden.

Auch für die Finanzierung der Pflichtlager sei die Tierproduktion via Garantiefonds entscheidend, fährt der SBV fort. Damit werde ein überwiegender Teil der Lager finanziert, weshalb der Verband es entschieden ablehnt, dass in einer Mangellage kaum mehr etwas für die Tierhaltung vorgesehen sein soll. «Ein weitgehender Ausschluss der Tierhaltung von der Nutzung der Pflichtlager würde das finanzielle Engagement aus Sicht des SBV künftig nicht mehr rechtfertigen.»

Ebenfalls lehnt der SBV eine Finanzierung der ausgebauten Pflichtlager über eine Produktabgabe zulasten der Erstinverkehrbringer ab. Der Bundesrat hätte diese auch auf Inlandware mit Lagerhaltung zulassen wollen, was gemäss SBV zu einer Benachteiligung inländischer Anbieter führen würde. Es ginge um Halbfabrikate wie Teiglinge oder Fertigprodukte