Während der Saison ist Schweizer Gemüse durch hohe Zölle vor der billigeren Konkurrenz aus dem Ausland geschützt. Nur entsprechen die Zeitperioden nicht mehr der Realität, denn Fortschritte in der Technik und der Klimawandel haben die Saison vieler Gemüsesorten verlängert. So ist der Grenzschutz durchlässig geworden, was auch schon zu Entsorgungsaktionen geführt hat, weil Abnehmer kostengünstigere Importware bevorzugt haben sollen.

Handlungsbedarf erkannt

Anbautechnik und Klimawandel haben die Anbausaison für Gemüse in der Schweiz verlängert. Die Zollschutzperiode dem anzupassen, ist schwierig. (Bild bytran2710 / Pixabay) Food WasteÜberholte Importregelungen für Gemüse setzen Schweizer Ware unter PreisdruckMontag, 5. Juli 2021 Um diesen Missstand zu beheben, hat der Berner SVP-Nationalrat Werner Salzmann eine Motion unter dem Titel «Stärkung der einheimischen Gemüseproduktion» eingereicht. Der Ständerat hat dem Vorstoss bereits zugestimmt, die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) folgt nun der kleinen Kammer. Die inländischen Produktionszeiten sollen also angepasst werden, darüber besteht soweit Einigkeit.

Für eine tragfähige Lösung

Die Einigkeit beschränkt sich aber auf die bisherigen Beratungen im Parlament: Wie die WAK-N festhält, ist sich die Gemüsebranche selbst in dieser Sache schon seit Jahren uneinig. Salzmanns Motion will den Bundesrat beauftragen, die Anpassungen in Zusammenarbeit mit den Gemüsegärtner(innen) vorzunehmen. Die WAK-N ergänzt mit 15 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen den Vorstoss aber um den Passus, dass auch der Handel in die Diskussion einzubeziehen sei. Das soll zu einer tragfähigen Lösung beitragen, so die Argumentation.  

Bereits einmal gescheitert

Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur genannten Motion schreibt, gelangte der Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) mit seinem Anliegen bezüglich Grenzschutz bereits einmal ans Bundesamt für Landwirtschaft. Der Antrag sei aber zurückgewiesen worden mit der Aufforderung, Produzenten und Handel sollten sich auf einen gemeinsamen Antrag einigen. Ein solcher kam allerdings nicht zustande.

Der Bundesrat lehnt die Motion unter anderem wegen höherer Konsumentenpreise und steigendem administrativem Aufwand ab. Für ihn ist für jede Anpassung in dieser Sache eine Einigung von Produktion und Handel die Voraussetzung.