Die Bernische Stiftung für Agrarkredite (BAK) hat kein Geld mehr und ergreift drastische Massnahmen zur Sicherung der Liquidität. So fliessen bereits seit dem Jahr 2022 mehr Mittel aus als zurück in den Fonds. Der Stiftungsrat hat nun beschlossen, die Ansätze für neue Kredite zu reduzieren. Geschäftsführer Hans Oesch erklärt in einer Mitteilung, warum das Gefäss für die Kredite leer ist und was das nun für die Landwirte bedeutet.
Die Ansätze werden reduziert
Seit dem 1. März 2026 werden die Ansätze für Agrarkredite um 15 % reduziert. Seit vergangenem August gibt es zudem eine Warteliste für Auszahlungen, die Wartefrist beträgt rund 14 Monate. Die BAK kündigte an, dass die Frist im Lauf dieses Jahres auf 17 Monate anwachsen dürfte.
Mit der Kreditreduktion will die Stiftung verhindern, dass die Wartezeit noch länger wird, heisst es in einer Mitteilung vom Kanton. Die Stiftung bewilligte vergangenes Jahr laut ihrem Geschäftsbericht 395 Kreditgesuche, fast 50 mehr als im Jahr zuvor.
Angebot ohne zusätzliches Geld ausgebaut
Aufgrund der Liquiditätslage konnten bei 42 Investitionskrediten lediglich Teilauszahlungen getätigt werden. Die Ursache für den Engpass sei unter anderem auch, dass der Bund das Kreditangebot erweitert habe, etwa mit Krediten für Landkäufe oder für Unterstützung für Photovoltaikanlagen oder auch Stromspeicher, ohne zusätzliches Geld bereitzustellen. Die BAK hatte dabei beim Bund 25 Millionen Franken zusätzlich beantragt, doch dieser lehnte ab.
Die BauernZeitung machte bei den anderen Kantonen in diesem Regionalteil eine Umfrage und wollte wissen, wie es bei ihnen mit der Liquidität der BAK-Gelder stehe. Der Kanton Wallis wird Anfang Mai dazu Stellung nehmen.
Auch der Kanton Solothurn hat zu kämpfen
«Die Mittel für Investitionskredite sind im Kanton Solothurn seit langem knapp. Wir waren meines Wissens der erste Kanton, der mit knappen Mitteln zu kämpfen hatte», sagt Andreas Schwab, Geschäftsführer der Solothurner Landwirtschaftlichen Kreditkasse.
Zur Mittelknappheit führten unter anderem neue Massnahmen und die Erhöhung der Investitionshilfen per se. Aber auch ein Nachholbedarf in der Investitionstätigkeit sei offensichtlich. «Auch aufgrund von Covid-19 und dem Ukrainekrieg wurde 2020 bis 2022 verhalten investiert, was nun in den letzten zwei, drei Jahren nachgeholt wurde», führt Schwab weitere Gründe auf.
Tilgungen decken neue Kredite nicht
Auf die Frage, ob die Kredite im Kanton Solothurn, wie im Kanton Bern nur zögerlich von der Landwirtschaft zurückbezahlt werden, antwortet Andreas Schwab so: «Diese Frage kann missverstanden werden. Das Problem ist nicht, dass die Kredite zögerlich zurückbezahlt werden. Es gibt kaum ausstehende Tilgungsleistungen der Landwirte, obwohl die Rückzahlungen im Kanton Solothurn nicht über eine Zession der Direktzahlungen laufen, sondern vierteljährlich gemäss Verfügung der Kommission», hält Schwab fest.
Denn die Tilgungsleistungen der Landwirte würden die neuen Kredite nicht decken. «Das ist im Kanton Solothurn wie auch in einigen anderen Kantonen das Problem», sagt der Geschäftsführer. Eine kürzere Tilgungsfrist würde sich nur mittelfristig positiv auswirken.
Hoher Mittelbedarf im Kanton Solothurn
Auch im Kanton Solothurn war der Mittelbedarf in den Jahren 2023 bis 2025 extrem hoch bei durchschnittlich rund 12 Mio. pro Jahr (vorherige Periode rund 8 Mio. pro Jahr). «Die Anzahl der Gesuche lag ebenfalls deutlich über den Vorjahren. So waren es in diesen Jahren rund 80 pro Jahr (vorher rund 50)», hält Andreas Schwab fest.
Bei der Kreditvergabe hat auch der Kanton Solothurn klare Regeln: «Wir schauen bei jedem Betrieb separat, ob eine verkürzte Rückzahlungsfrist möglich ist. Entscheidend ist, ob die Tragbarkeit noch gegeben ist. Maximal ist die Rückzahlungsfrist bei 16 Jahren (Starthilfen 10 Jahren)», erklärt der Geschäftsführer.
Die Summe an Geld, welches als Kredite vergeben wurde und noch nicht zurückbezahlt ist, belaufe sich per 31.12.2025 auf 84,19 Mio. Franken (Vorjahr: 80,44 Mio.).
Klare Regeln, wer beantragen darf
Wer im Kanton Solothurn einen Agrarkredit beantragen darf, ist auch hier klar geregelt: «Es gelten die Eintretenskriterien gemäss Strukturverbesserungsverordnung (SVV): siehe Merkblatt. Kriterien, welche eine Unterstützung verunmöglichen, sind oft die Standardarbeitskräfte (mindestens 1 SAK) und die vorgeschriebene Ausbildung (mindestens EFZ)», sagt Andreas Schwab.
Wartefristen für die Auszahlung nach der Gesuchsbewilligung, welche zur Verzögerung des Baus führen, gebe es eigentlich nicht mehr, da man mit den einzelnen Betrieben Lösungen suchen und Teilzahlungen machen würde. «Schon seit über zwei Jahren führen wir dazu eine detaillierte, rollende Planung», so der Fachmann.
Investitionskredite sind gedeckt
Wichtig zu betonen sei, dass man im laufenden Jahr davon ausgehe, dass die Amortisationen die neuen Investitionskredite decken würden, aufgrund der per 1.1.2025 und per 1.1.2026 eingeführten Massnahmen wie zum Beispiel:
- Keine Umschuldungen mehr bei Betriebshilfedarlehen BHD (Mittel der BHD werden in Investitionskredite umgewandelt).
- Keine Unterstützung mehr von Landkäufen.
- Reduktion der Massnahmen um 15 %.
Grosser Anstieg im Kanton Basel-Landschaft
Auch im Kanton Basel-Landschaft gibt es immer wieder Gesuche um Stundung von Ratenzahlungen bei Agrarkrediten. «Für die Frühlingsrate 2026 ist diese Anzahl gegenüber letztem Jahr stark angestiegen», hält Andreas Bubendorf, Leiter Ländliche Entwicklung und Ressourcen vom Kanton Basel-Landschaft fest.
Es gab aber auch früher schon Jahre mit vielen Stundungsgesuchen, das Ausmass sei nicht neu. «Aktuell ist der Anteil höher, weil doch etliche Betriebe aufgrund des tieferen Milchpreises finanzielle Probleme haben», stellt Bubendorf fest. Es hätten dabei weniger als 5 % der Betriebe mit IK und BHD um eine Stundung der Frühjahrsrate ersucht.
Für die finanziellen Engpässe sei dies für ihre Kreditkasse nicht das Hauptproblem. «Nebst den Gesuchen um Stundung haben wir auch vermehrt Telefone, mit welchen uns die Betriebe auf ihre finanziellen Probleme hinweisen und teilweise um Verrechnung mit der Akontozahlung der Direktzahlungen oder eine längere Frist zur Zahlung (meist bis Auszahlung Direktzahlung Akonto) ersuchen würden», sagt der Amtsstellenleiter.
Projekte werden immer grösser
Auch die Anfragen nach Investitionskrediten hätten sich in ihrem Kanton verändert: «Nach einer Flaute Ende der 2010er-Jahre sind wir bei den IK leicht über dem Niveau von 2011–16, gegenüber 2016–2020 ist die Zunahme aber markant», hält Bubendorf fest.
Zudem seien die einzelnen IK erheblich höher als früher (grössere Projekte, grössere Betriebe, mehr Starthilfe, Erhöhung der Ansätze in der SVV, neue unterstützte Massnahmen wie Projekte in PRE oder Biogasanlagen, etc.).
Rückzahlungen müssen erfolgen
Auch bei den Rückzahlungsforderungen hat der Kanton Basel-Land klare Anforderungen: «Die Rückzahlungsfristen orientieren sich an den Vorgaben des Bundes. In der Regel bleiben wir zwei Jahre unter der maximalen Frist des Bundes, damit die Betriebe über die Laufzeit des IK oder BHD maximal bei vier (Halbjahres‑)Raten die Stundung beantragen können», sagt Andreas Bubendorf.
So könne die maximale Rückzahlungsdauer doch noch eingehalten werden. Bei kleineren IK und/oder guter Liquidität/Rentabilität der Betriebe kann die Rückzahlungsdauer auch kürzer sein. «Die Bewirtschafter unterzeichnen eine Schuldanerkennung, in welcher die Rückzahlungsraten definiert sind. Wir stellen zweimal jährlich eine Rate in Rechnung (Frühjahr per 1. April und Herbst per 1. Oktober)», so der Amtsstellenleiter.
Eine Warteliste für neue Gesuche
In Basel-Landschaft regelt die Strukturverbesserungsverordnung des Bundes, wer einen Kredit beantragen darf. Der Kanton habe keine eigenen Kredite an die Landwirtschaft zu vergeben.
«Aktuell gibt es keine Einschränkungen bei den IK, in Diskussion ist aber ein Ausschluss der IK an Landkäufe», hält Andreas Bubendorf fest. Bis Ende 2024 hatte der Kanton BL noch ausreichend Mittel im Fonds de Roulement für die IK.
«2025 haben wir eine Rekordanzahl an IK und insbesondere eine Rekordsumme an IK-Beiträgen bewilligt», sagt Bubendorf. Der Fonds de Roulement sei damit auch bei ihnen leer. «Wir können nur noch so viel auszahlen, wie mit den Rückzahlungen wieder reinfliesst», so der Amtsstellenleiter.
Aufgrund der hohen Zusicherungen im Jahr 2025 seien aktuell oft nur Teilzahlungen möglich. Bis ein IK vollständig ausbezahlt werde, könne es ein halbes bis drei Jahre (je nach Höhe des IK) dauern. «Für neue Gesuche sind wir daran, eine Warteliste zu definieren. Neue Gesuche werden nur noch bewilligt, wenn Aussicht besteht, dass wir den IK innert einer nützlichen Frist (abhängig von Art und Umsetzung eines Vorhabens) auch auszahlen können», so Bubendorf.
Man gehe davon aus, dass dies zu Wartezeiten von zwei Jahren bis zu einer Bewilligung des IK führen könne respektive werde.
Im Kanton Freiburg verläuft das Ganze nichts anders
Auch im Kanton Freiburg ist man wie im Kanton Bern mit Liquiditätsproblemen, was den Fonds de Roulement für Investitionskredite betrifft, konfrontiert. «Wir hatten in den letzten Jahren eine Zunahme der zugesicherten Kreditbeträge», sagt Pascale Ribordy, Leiterin Sektor Strukturverbesserungen vom Kanton Freiburg.
Dies erfolgte insbesondere durch die Einführung der Massnahme «Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen», wie auch die Erhöhung der Pauschalen für Ökonomiegebäude und die Abschaffung des Maximalbetrags für die Starthilfe.
Bedingungen Voraus besprochen
Wie üblich gehen auch im Kanton Freiburg die Landwirte als Kreditnehmer einen Vertrag ein, wie es bei einem Kredit oder einer Hypothek bei einer Bank der Fall sei. «Die Höhe des Kredits und die Rückzahlungsbedingungen werden im Voraus besprochen und dann vereinbart», hält Ribordy fest.
Sobald der Kredit abbezahlt wurde, sei auch der Vertrag beendet. So waren Ende 2025 Investitionskredite in der Summe von knapp über 200 Mio. Franken offen. «Die Rückzahlungen fliessen in den zuvor genannten Fonds de Roulement, dieser wird verwendet, um die neuen Kredite auszuzahlen», sagt die Amtsleiterin.
Bis zum 35. Altersjahr Starthilfe beantragen
Die Voraussetzungen für eine Kreditanfrage sind auch im Kanton Freiburg klar geregelt: «Die Voraussetzungen und Massnahmen werden durch die Strukturverbesserungsverordnung (SVV) und die Weisungen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) geregelt», sagt Pascale Ribordy.
Gesuchsteller müssen beispielsweise die entsprechenden Anforderungen an Ausbildung und Betriebsgrösse erfüllen. «Die unterstützenden Massnahmen sind vielseitig: Zum Beispiel können Landwirte bis zum 35. Altersjahr die Starthilfe beantragen oder für den Bau eines Stalles mit einem Kredit unterstützt werden», fasst Ribordy zusammen.
Dabei gelte Folgendes zu beachten: «Vom Zeitpunkt der vollständigen Eingabe des Gesuches bis zur Zusicherung der Kredite, muss je nach Dossier mit drei bis zwölf Monaten gerechnet werden», hält Ribordy fest. Die Höhe der Finanzhilfen werde für jede Massnahme in der SVV festgelegt. «Die Rückzahlungen erfolgen je nach Massnahme in der Regel innerhalb von 10 bis 15 Jahren», so die Amtsstellenleiterin.

