Direktzahlungen: Bei Bagatellfällen gilt künftig Milde

Nicht selten geht es bei Tierschutzmängeln im Stall um Zentimeter oder Details. Solche Bagatellfälle ziehen künftig nicht mehr direkt Kürzungen bei den Direktzahlungen nach sich. Parlament und Bundesrat sind sich einig.

Dank Einigkeit in beiden Räten und der Zustimmung vonseiten des Bundesrates ist die Motion von Nationalrätin Priska Wismer-Felder (Mitte, LU) nach ihrer Einreichung im vergangenen Sommer nun bereits zur Umsetzung überwiesen. «Künftig soll bei Bagatellmängeln, die weder das Wohl von Mensch, Tier noch Umwelt gefährden, zunächst eine Frist zur Behebung eingeräumt werden», fasste Kommissionssprecher Werner Salzmann (SVP, BE) im Ständerat zusammen. Nur wenn ein solcher Mangel nach Ablauf der Frist weiterhin besteht oder wiederholt auftritt, soll es Kürzungen der Direktzahlungen oder Bussen geben.

«Kann man nicht von Landwirt(innen) verlangen»

Werner Salzmann erklärte die Haltung der vorberatenden Kommission, dass mit diesem Vorgehen dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rechnung getragen werde. Angesichts der Komplexität des Direktzahlungssystems mit über 2000 Kontrollpunkten könne man weder vom Kontrollpersonal noch von den Landwirt(innen) erwarten, jederzeit sämtliche Details vollständig im Blick zu haben. Häufig seien sogar gemäss Kontrollberichten ansonsten vorbildliche Tierhaltungen von kleinen Mängeln betroffen. Aufgrund formaler Kriterien gebe es dann aber trotzdem Kürzungen von mehreren Tausend Franken, wenn etwa anhand der Tierplätze aufgerechnet wird.

Erster Schritt im Verordnungspaket

Einen ersten Schritt zur Umsetzung dieser Motion von Priska Wismer-Felder hat der Bundesrat bereits vollzogen: Im Rahmen des Verordnungspakets 26 ist vorgeschlagen, die Direktzahlungen nach einem ersten Verstoss gegen den Tierschutz im Bereich Bauwesen nicht zu kürzen. Das würde – wie es Wismer-Felder fordert – erst im Wiederholungsfall geschehen oder, wenn der Mangel nach Ablauf einer Frist noch immer besteht. Die Vernehmlassung dazu läuft. «Der Bundesrat ist der Ansicht, dass damit dem Hauptanliegen der Motion entsprochen wird», bekräftigte Guy Parmelin im Ständerat. Verstösse gegen den baulichen Tierschutz seien häufig, weshalb der Agrarminister von dieser Anpassung eine «erhebliche Wirkung» erwartet.

Parmelin rechnet mit zwei bis drei Jahren Arbeit

Der zweite Schritt soll laut Bundesrat Guy Parmelin mit der AP 30+ folgen. «Das System der Kürzung der Direktzahlungen wird umfassend überarbeitet, um die Praxis zu vereinheitlichen und zu vereinfachen», kündigte er an. Das werde zwei bis drei Jahre intensiver Arbeit in Zusammenarbeit mit Kantonen und den betroffenen Organisationen erfordern.

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