ABO

Sondersession im Nationalrat: Nur noch importieren, was nach Schweizer Vorschriften produziert worden ist?

Der Import von Lebensmitteln, deren Herstellung nicht den hiesigen Regeln entspricht, soll verboten werden. Diese Forderung droht, in der Sondersession unterzugehen. Mehr Chancen hat eine Anpassung bei der Starthilfe für Junglandwirt(innen). Und es kommt ein altes Anliegen zu Kälbern im RAUS-Programm auf den Tisch.

Zwischen Milchseen, Butterbergen und vollen Getreidelagern trifft sich der Nationalrat vom 27. bis 30. April 2026 zur Sondersession in Bern. Auf dem Programm steht eine Standesinitiative des Kantons Jura mit dem Titel «klare Regeln bei Lebensmittelimporten».

Während gerade eher Importbegrenzungen abhängig von der Verfügbarkeit vergleichbarer Inlandware aktuell sind, zielt dieser Vorstoss von 2024 auf unterschiedliche Produktionsstandards: Der Import von Lebensmitteln, deren Herstellung nicht den Schweizer Vorschriften entspricht, soll verboten werden.

«Unlauterer Wettbewerb» für Schweizer Produzenten

«Die Schweiz kennt im internationalen Vergleich für die Landwirtschaft eher strenge Regeln, um das Wohlbefinden der Nutztiere zu gewährleisten, die Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu mindern sowie die Gesundheit der Landwirt(innen) zu schützen», heisst es in der Begründung der Standesinitiative.

Dass diese Regeln nicht für Importiertes gelten, bedeute einen unlauteren Wettbewerb für Schweizer Produzenten. Zudem seien Konsument(innen) mit Ware konfrontiert, die aus Sicht des Tierwohls, des Umweltschutzes oder gar der Gesundheit problematisch sei.

Würde dem WTO-Recht widersprechen

Ende 2025 hat der Ständerat auf Antrag seiner Kommission dem Vorstoss keine Folge gegeben. Auch die vorberatende Kommission des Nationalrats (WAK-N) hat sich mit einer deutlichen Mehrheit dagegen ausgesprochen. Die Forderung stehe im Widerspruch zum WTO-Recht und würde den Selbstversorgungsgrad der Schweiz senken, so ihre Argumentation.

«Verschiedene, auch pflanzliche Produkte wären in der Schweiz kaum mehr in ausreichender Menge verfügbar», schreibt die WAK-N. Das werde den Einkaufstourismus verstärken. Auch sei die Kontrolle des Importverbots sehr schwierig. Der Ball liegt beim Plenum des Nationalrats.

Starthilfe bis 40 Jahre gewähren

In der Sondersession wird sich die Grosse Kammer erstmals zu einer Motion von Kilian Baumann äussern, die der Grünen-Nationalrat letzten Sommer eingereicht hat. Darin fordert der Präsident der Kleinbauern-Vereinigung, die Altersgrenze für den Bezug der einmaligen Starthilfe zur Förderung des Erwerbs landwirtschaftlicher Betriebe und Grundstücke neu bei 40 Jahren anzusetzen. Bisher liegt sie bei 35 Jahren.

Für Baumann bedeutet diese Erhöhung der Altersgrenze eine Anpassung an die Realität beziehungsweise die aktuelle Altersstruktur. «Gemäss einer Agroscope-Studie waren die Personen, die zwischen 2004 und 2020 einen Hof übernommen haben, im Durchschnitt 36,7 Jahre alt», hält er fest. Jene, die neue Betriebe gegründet haben, seien durchschnittlich sogar 42,1 Jahre alt gewesen. Der Bundesrat stimmt dem Anliegen ohne Stellungnahme zu, die Diskussion im Nationalrat folgt.

Zielkonflikt zwischen RAUS und Antibiotikareduktion auflösen

Ernst Wandfluh (SVP, BE) nimmt mit seiner Motion zur Kälberhaltung ein Anliegen der Tiergesundheit auf: Tiere der Kategorie Rinder bis zum Alter von 160 Tagen sollen auch dann RAUS‑beitragsberechtigt sein, wenn ihre Auslauffläche gedeckt ist.

Wandfluh erinnert in seiner Begründung an das Projekt «Freiluftkalb», bei dem der Antibiotikaeinsatz bei Kälbern um bis zu 80 Prozent gesenkt werden konnte. Auch die Kälbersterblichkeit ging um bis zu 50 Prozent zurück.

Draussen, aber nicht der Witterung ausgesetzt

«Eine zentrale Massnahme des Projekts ist der gedeckte Auslauf», betont der Berner. So seien die Tiere zwar draussen, aber nicht der Witterung ausgesetzt. Dem haben in der Vergangenheit auch Tierärzte zugestimmt, etwa Martin Kaske vom Kälbergesundheitsdienst (wir berichteten).

Wer dank eines Dachs über dem Kälberauslauf den Antibiotikaeinsatz senke, müsse auf RAUS-Beiträge verzichten, kritisiert Ernst Wandfluh. «Es ist stossend, dass obwohl dieser Zielkonflikt seit Langem bekannt ist, immer noch keine entsprechenden Anpassungen vorgenommen wurden.»

Bundesrat beantragt bei Ja eine Änderung des Motionstextes

Der Bundesrat ist dagegen, die RAUS-Bestimmungen in diesem Sinne zu ändern. Die vollständige Überdachung des Kälberauslaufs würde seiner Meinung nach den Antibiotikaeinsatz nicht in diesem Masse reduzieren, da beim «Freiluftkalb» ein ganzes Bündel von Massnahmen zum Erfolg geführt habe.

Die vorgeschlagene Regeländerung ignoriere all jene Betriebe, die die bestehenden Vorschriften bei Kälbern bereits erfolgreich umsetzen, und würde das Anforderungsniveau des Tierwohlbeitrags generell senken, findet der Bundesrat.

«Konsequenterweise müsste bei einer Reduktion der Anforderungen auch die Beitragshöhe reduziert werden», heisst es in seiner Stellungnahme weiter. Man anerkenne aber den Handlungsbedarf. Sollte der Nationalrat daher dem Vorstoss zustimmen, will der Bundesrat der Kleinen Kammer einen Änderungsantrag stellen. Neu sollte in diesem Fall der Text lauten: «Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Verordnungsanpassungen vorzunehmen, damit Betriebe bei der Umsetzung der Massnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes im RAUS-Programm finanziell nicht benachteiligt werden.»

Weiterlesen

  • 2024_Ausbildung_Obstfachfrau_Sandra-Deringer_Schaedlingskontrolle_01_rho

    Ärger mit der FaBe Pflanzenschutz: Betriebsleiter/in Landwirtschaft FA reicht nicht

    Reto Nussbaumer hat die Betriebsleiterschule abgeschlossen und wollte seine Fachbewilligung Pflanzenschutz (FaBe PSM) beantragen. Doch sein Abschluss wurde als Nachweis abgewiesen.
    Show more
  • Gewinnen Sie zwei Tickets für die OLMA 2026!

  • Die richtige Anbaustrategie im Mais finden