«Der Bund ergänzt das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen, unter der Voraussetzung eines ökologischen Leistungsnachweises, der die Erhaltung der Biodiversität, eine pestizidfreie Produktion und einen Tierbestand, der mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann, umfasst.» Dieser Text sollte nach Ansicht der Befürworter der Trinkwasser-Initiative in der Bundesverfassung stehen. Die möglichen Auswirkungen des Abschnitts «mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter» dürften beim Verfassen des Initiativ-Texts unterschätzt worden sein. «Dieser Text ist miserabel formuliert», sagt Markus Ritter, Präsident Schweizer Bauernverband, am Dienstagabend in Thun, anlässlich eines Podiums. Es bringe auch nichts im Nachhinein über eine mögliche Kann-Formulierung im Text zu lamentieren. «Das steht in Gottes Namen im Initiativtext, fertig!», sagt Ritter und nennt diesen Abschnitt das Killerargument für die Abstimmung am 13. Juni.

Getreide würde vernichtet

Alle Tiere auf einem Betrieb mit betriebseigenem Futter zu versorgen, stellt nicht nur die Landwirtinnen und Landwirte vor schier unlösbare Herausforderungen, sondern bedroht die Nahrungsmittelkette an verschiedenen Gliedern empfindlich. So müsste beispielsweise auch ein zu Futtergetreide deklassierter Posten Brotweizen vernichtet, statt verfüttert werden, wenn der Landwirt nicht die Möglichkeit hat, diesen einer Tierkategorie auf seinem eigenen Betrieb zu verfüttern.

Auch viehlose Betriebe betroffen

Dadurch sind demnach nicht nur tierhaltende Betriebe von diesem Abschnitt im Initiativtext betroffen, sondern auch viehlose Betriebe. Entsorgen statt verkaufen, hiesse es dann. Und es zieht noch weitere Kreise. So schildert Bruno Eschmann von der Säntisblick-Destillerie in Niederbüren SG seine Gedanken zu den Abstimmungen vom 13.Juni auf den Sozialen Medien. Die Biervielfalt in der Schweiz sei in den vergangenen Jahren enorm gewachsen. «Jeder trinkt in unserem Land zirka 55 Liter Bier pro Jahr.» Auch Biobiere seien erhältlich, allerdings teurer. Jährlich würden über 70 000 t Gerstenmalz importiert, sehr wenig davon für Biobier, wie Eschmann weiss. Das Gerstenmalz, das nach dem Brauen noch über 90 % der Nährstoffe enthalte, sei ein wertvolles Tierfutter. Biertreber dient vor allem in der Rindviehhaltung als Proteinträger.

Nur noch Bio importieren - auch beim Biertreber

Bei Annahme der Pestizidverbots-Initiative dürften die Brauereien nur noch Bio-Gerstenmalz importieren und damit brauen. Das verteure das Bier um rund 50 %, erwartet Eschmann. Bei einer Annahme der Trinkwasser-Initiative würde das Gerstenmalz nach dem Brauprozess in der Biogasanlage entsorgt. «So werden 70 000 000 kg wertvolle Gerste zu Food Waste», mahnt Eschmann. Und das entspreche einer Anbaufläche von über 15 000 Fussballfeldern weggeworfenem Getreide. Weder nachhaltig noch ökologisch, ist der Brauer sicher. Markus Ritter teilt seine Meinung. Die Trinkwasser-Initiative führt seiner Meinung nach zu einer extrem negativen Ökobilanz. Und genau das sei auch das, was ihn erstaune, sowohl bei den Grünen wie auch bei den Grünliberalen: «Wie kann man für eine Initiative sein, die in ihrer Wirkung der Umwelt schadet?» Er sei ein ganz normaler Mensch, erklärt Ritter am Dienstagabend in Thun. «Mir geht das nicht runter! Das wäre das gleiche, wie wenn die SVP sagen würde, morgen wollen wir mehr Asylanten in der Schweiz und jetzt müssen die mal her.» Ritter spricht hier von verletzten Grundwerten.

Ernten müssten vernichtet werden

Also hiesse es nicht nur für die Bauern, ihre für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignete Ernte zu entsorgen. Durch den Inhalt des Initiativtextes, so wie er jetzt dasteht, würde auch die Verfütterung aller sogenannter Nebenprodukte, zu denen der Biertreber zählt, verboten. Zu diesen pflanzlichen Nebenprodukten zählen auch Ölkuchen aus der Speiseölgewinnung, Zuckerrübenmelasse und Zuckerrübenschnitzel aus der Zuckerproduktion, Nebenprodukte aus der Mehlproduktion, oder Obsttrester die bei der Herstellung von Obstsäften anfallen.

Ab in die Biogas-Anlage

«Wir gehen davon aus, dass die Überschüsse, welche nicht via Mischfutter veredelt werden können, über Biogasanlagen entsorgt werden müssen», erklärt Christian Oesch, Geschäftsführer Vereinigung Schweizerischer Futtermittelfabrikanten. Diese Produkte würden aber nicht nur wertlos, warnt er. «Es entstehen Kosten für deren Entsorgung. Und das dürfte sich wiederum bei Mühlennachprodukten auf die Getreidepreise niederschlagen – in der Kalkulation der Mühlen ist ein Wert für die Mühlennachprodukte eingerechnet», schlussfolgert Oesch.

Sensibel auf Tierbestand

Jährlich fallen in der Schweizer Lebensmittelverarbeitung rund 365 000 t pflanzliche Nebenprodukte an. Bei Annahme der Trinkwasser-Initiative könnten sie also nicht mehr über die Nutztierfütterung verwertet werden, sondern müssten in die Entsorgung. Das ist auch bereits der Fall, wenn die Tierbestände massiv zurückgefahren würden, wie aus einer Studie der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) hervorgeht. Der bedeutendste Anteil der Nebenprodukte stammen laut Studie aus der Mehlmüllerei (142 810 Tonnen). Davon stammen rund 43 Prozent aus importierten Rohwaren. Aus der Speiseölgewinnung gelangen jährlich 65 053 Tonnen Ölkuchen in die Verfütterung. Dort beträgt der Anteil Inlandware 95 %.

Das meiste ist Kraftfutter

Daniela Wasem und Stefan Probst haben an der HAFL beleuchtet, welche Rolle Nutztiere in der Verwertung von Nebenprodukten aus der Lebensmittelindustrie einnehmen. Aus ihrem Fazit in der «Agrarforschung Schweiz» geht hervor, dass gut die Hälfte der Nebenprodukte über Geflügel- und Schweinefutter verwertet wird, während die andere Hälfte in die Rindviehfütterung gelangt. Nach üblicher Definition gehörten die meisten Nebenprodukte aufgrund ihrer Nährstoffgehalte zu den Kraftfuttermitteln. Zur Schliessung der Nährstoffkreisläufe sei daher ein gewisser Kraftfutterverzehr beim Rindvieh unumgänglich. Falls die Tierbestände in der Schweiz deutlich zurückgingen, könnte eine vollständige Verwertung der anfallenden Nebenprodukte in der Tierernährung möglicherweise nicht mehr sichergestellt werden.