Es ist bisher «nur» ein Entscheid der ersten Instanz, für Uniterre aber bereits ein wichtiger Sieg: Maurus Gerber, der Präsident der Bauerngewerkschaft, hat erfolgreich gegen Elsa geklagt. «David bringt Goliath ins Schlingern», übertitelt Uniterre eine Medienmitteilung dazu.

Elsa muss nachzahlen

Der pensionierte Milchproduzent Gerber wehre sich gerichtlich dagegen, dass ein Grossteil der Verkäsungszulage in der Realität nicht bei den Landwirt(innen) ankomme, führt Uniterre aus. Das Thema beschäftigt die Gewerkschaft seit Jahren. Das Gericht heisse die Klage gut, in der Folge müsse Elsa den anteilsmässig errechneten Beitrag im Nachhinein überweisen sowie sämtliche Verfahrens- und Gerichtskosten begleichen.

Zulage sei separat auszuweisen

Die Migros-Tochter könne keine Auszahlung an den Uniterre-Präsidenten nachweisen und sei der Ansicht, dass die Verkäsungszulage integrierter Bestandteil des Basismilchpreises ist. «Dies widerspricht der aktuellen Gesetzgebung, die von Zulagen spricht», hält Uniterre fest. Somit sei eine separate Ausweisung auf der Milchabrechnung nötig.

Warenfluss nicht rekonstruierbar

Der Richter anerkennt jedoch, wie es weiter heisst, dass Elsa den Warenfluss und damit die genaue Verwendung der Milch von Maurus Gerber nicht rekonstruieren kann. Das Kontrollverfahren des Bundesamts für Landwirtschaft sei seinerseits nicht in der Lage, die Auszahlung der Verkäsungszulage an die Produzenten zu garantieren. «Der Gerichtspräsident stellt fest, dass das jetzige System der Auszahlung der Verkäsungszulage nicht ordnungsgemäss funktioniert und dass Elsa dies zu ihren Gunsten ausnutzt, fasst Uniterre zusammen.

«Einen bedeutenden Schritt weiter»

Die Bauerngewerkschaft sieht sich durch das Gerichtsurteil in ihrem Kampf in Sachen Verkäsungszulage «einen bedeutenden Schritt weiter». Dies, obwohl der Richterspruch noch nicht rechtskräftig ist und Elsa 30 Tage Zeit hat für eine Einsprache.

Aktuell ist die Verkäsungszulage bzw. deren Direktauszahlung an Produzenten wieder auf der politischen Agenda: Das BLW hat diesen Moduswechsel im Rahmen des Verordnungspakets 2022 vorgeschlagen, dessen Vernehmlassung läuft. Unterre unterstützt den Vorschlag – «was daraus wird, wird sich im Laufe dieses Herbsts erweisen», schliesst die Mitteilung.