Man fordere vom Ständerat ein Eintreten mit Vorbehalt und eine Rückweisung der Botschaft zur AP 22+ an den Bundesrat, schreibt der Berner Bauernverband BEBV. Die vorgeschlagenen Änderungen seien komplex und es fehle ihnen einerseits der Zusammenhang und andererseits der wissenschaftliche Nachweis, dass die angestrebten Ziele überhaupt erreicht werden könnten.

Der BEBV hat folgende Forderungen an die AP 22+:

  • Kohärenz zwischen AP und Aussenhandelspolitik bei Nachhaltigkeits- und Tierwohl-Standards
  • Stabiler Bruttoselbstversorgungsgrad
  • Sektorialeinkommen der Landwirtschaft stabil halten 
  • Keine Zunahme des administrativen Aufwands

Reform in zwei Etappen aufteilen

Da die Zeit bis zur Einführung der AP 22+ durch die Corona-Krise weiter verkürzt worden sei, schlägt der BEBV eine Durchführung der Reform in zwei Etappen vor:

1. Etappe

In dieser sollen folgende Bereiche erörtert werden: 

  • Grundlagen von Markt und Absatz
  • Strukturverbesserung 
  • Pachtrecht

Die Resultate daraus solle man in der AP 22+ berücksichtigen und umsetzen.

2. Etappe

  • Die Artikel 70-76 zum Kern der Direktzahlungen

Auch hier seien Anpassungen zwingend nötig, die vorliegenden Vorschläge sind aus Sicht des BEBVs aber eine ungenügende Grundlage für eine Überarbeitung dieses Bereichs. Daher solle man sich erst später damit auseinandersetzen.

Der BEBV ist überzeugt, dass nur mit ausreichend Diskussions-Zeit die Ziele erreicht werden können.