Mit der Corona-Krise und dem Reiseverbot ins Ausland stieg die Nachfrage nach Campern und Wohnwagen extrem. Viele Leute haben sich ein Wohnmobil gekauft, um damit in der Schweiz Ferien machen zu können. Auch Bauers Wiese oder Waldrand ist hierfür sehr beliebt. Die Plattform Nomady.ch bietet solche Stellplätze in der Natur, meist auf landwirtschaftlichen Betrieben, an.

Kantonale Unterschiede

In den letzten Wochen wurden diese Plätze jedoch von der Polizei teilweise geräumt, mit Hinweis auf das Campingverbot. Mit der Lockerung der Massnahmen ab 6. Juni ist zwar Campieren wieder erlaubt, es stellt sich jedoch weiterhin die Frage, ob ein solcher Platz bewilligt werden muss.

Beispielsweise im Kanton Luzern muss gemäss der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) eine Baubewilligung eingeholt werden, wenn der Platz während mehr als 30 Tagen pro Saison benutzt wird. Das gelte auch für einzelne Stellplätze, berichtet Roland Emmenegger, Abteilungsleiter Baubewilligungen. Wenn Stellplätze oder zusätzliche Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen liegen, sei zudem eine Ausnahmebewilligung für «nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe mit engem sachlichen Bezug zur Landwirtschaft» erforderlich. Auch im Kanton Aargau ist die Betreibung von Stellplätzen und Campingplätzen klar geregelt.

Touristische Spontanhalte ohne Bewilligung

Der Aargau macht keinen Unterschied zwischen Stellplätzen und Campingplätzen, wie Giovanni Leardini, Leiter Kommunikation des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, schriftlich mitteilt. Die landwirtschaftlichen Flächen ausserhalb der Bauzonen dürfen nur für zonenkonforme Zwecke genutzt werden (landwirtschaftliche Bewirtschaftung, produzierender Gartenbau). Einen Spezialfall würden die sogenannten Spontanhalte bilden. Die diesbezüglichen Bestimmungen, die vor allem Spontanhalte von Fahrenden betreffen, sind auch für Halte mit «touristischem Hintergrund» anwendbar. Hier gilt aber, dass keine zusätzliche Infrastruktur verwendet werden darf, sonst sei es bewilligungspflichtig.

Wenn eine Anlage wiederkehrend verwendet werde, auch wenn nur temporär eingerichtet, bräuchte es im Aargau eine Spezialzone, welche den geplanten Zweck möglichst genau beschreibt, schreibt Giovanni Leardini. Dieses Verfahren würde von der Gemeinde initiiert werden und dauere mindestens ein Jahr. Die Voraussetzungen an diese Spezialzone seien sehr streng.

Nicht überall bekannt

Im Kanton Obwalden laufen Bewilligungen für Campingplätze über die Gemeinde. Gemäss dem Kanton gebe es auch Plätze im Wald, die nicht in der Campingzone sind, beispielsweise für Pfadilager. Das sei ebenfalls über die verschiedenen Gemeindeverwaltungen geregelt. Beim Kanton sind auf Anfrage keine Fälle von Stellplätzen auf Bauernhöfen bekannt, die aktuell neu bewilligt wurden.

 

Weitere Informationen

  • Übersicht zu wildem Campieren der TCS: hier
  • Merkblätter Spontanhalte Kanton Aargau: hier
  • Raumplanungsgesetz Luzern: hier