Im umstrittenen Wolfsschutz sind sich die beiden Parlamentskammern einig. Bei der Raumplanung wurde gegen die Bergkantone entschieden. Im Moor dürfen auch zukünftig keine Anlagen für erneuerbare Energien gebaut werden.

Ständerat: Wolf darf reguliert werden

Der Ständerat hat sich am Dienstag im umstrittensten Punkt dem Nationalrat angeschlossen: Eine Dezimierung des Wolfsbestandes soll bei jedem drohenden Schaden möglich sein - und selbst dann, wenn keine Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. Der Bundesrat wollte die Abschüsse nur dann zulassen, wenn grosser Schaden droht und wenn dieser nicht mit zumutbaren Schutzmassnahmen verhütet werden kann. Umweltministerin Simonetta Sommaruga warnte, dass die Kompatibilität mit der Berner Konvention nicht mehr eindeutig zu erkennen sei.

Nationalrat: Moore weiterhin schützen

Der Schutz der Moore wird nicht gelockert. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine Standesinitiative des Kantons Bern oppositionslos abgelehnt. Der Kanton Bern wollte in Moorlandschaften den Bau von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien zulassen. Das bernische Verwaltungsgericht kam jedoch zum Schluss, dass die Kraftwerke Oberhasli (KWO) die Staumauern des Grimselsees wegen des Moorschutzes nicht erhöhen dürften. Seit der Einreichung der Standesinitiative habe sich jedoch viel getan, sagte Stefan Müller-Altermatt (CVP/SO). Gemäss Entscheid des Bundesgerichts beeinträchtige der Ausbau der Grimselkraftwerke die Moorlandschaft Grimsel nicht. Am Horizont sei ausserdem kein ähnliches Projekt ersichtlich, das es rechtfertige, den Moorschutz zu lockern. Die Standesinitiative ist damit vom Tisch.

Die Bergkantone drängen auf eine Aufweichung des seit 2014 geltenden Raumplanungsrechts. Eine Standesinitiative des Kantons Wallis ist jedoch auch im Nationalrat durchgefallen - mit 100 zu 64 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Kommissionssprecherin Silva Semadeni (SP/GR) warnte aber erfolgreich vor Schnellschüssen. Die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes brauche Zeit, und es habe zum Ziel, die Zersiedelung einzudämmen. Eine Lockerung des Gesetzes würde dem Volkswillen widersprechen. Mit dem Nein ist die Initiative vom Tisch. Bei der nächsten Änderung des Raumplanungsgesetzes will der Bundesrat den Spielraum für das Bauen ausserhalb von Bauzonen vergrössern.