Mindestens 90 Tage im Jahr muss den knapp 30 Prozent der Schweizer Rinder, die in einem Anbindestall stehen, Zugang zu einem Auslauf gewährt werden. 60 Tage davon während der Vegetationsperiode und 30 Tage während der Winterfütterung – so will es die Tierschutzverordnung der Schweiz. Weiter dürfen die Tiere maximal zwei Wochen durchgehend ohne Auslauf bleiben.[REL 1] Mit der aktuell laufenden Revision der…

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