Die Massnahmen gegen die Vogelgrippe in den Kontroll- und Überwachungsgebieten werden bis am 15. März 2022 verlängert. Diese gelten bereit seit November letzten Jahres. Das teilte der Veterinärdienst der Urkantone am Freitag 28. Januar mit. Das Risiko einer Einschleppung wird weiterhin als gross eingeschätzt wird. Eine Lockerung der Massnahmen wäre verfrüht, heisst es in der Mitteilung. 

Auflagen für Geflügel

In den Kontrollgebieten von einem Kilometer um die Gewässer darf Geflügel nur unter Auflagen ins Freie. Gänse oder Laufvögel seien zudem von Hühnern getrennt zu halten. In den Beobachtungsgebieten müssten verdächtige Symptome bei den Tieren sofort dem kantonalen Veterinärdienst gemeldet werden. 

Vogelgrippe breitet sich in Europa aus 

Die Vogelgrippe wurde im Januar nur 40 km von Schaffhausen entfernt nachgewiesen. Von Massensterben von Wasservögeln wird in Norddeutschland berichtet. Vereinzelt gab es Festellungen in Bayern und Baden-Württemberg. Auch in Frankreich wurden Fälle festgestellt.

Keine Gefahr für den Menschen 

Eine Übertragung auf den Menschen kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, tritt aber äusserst selten auf. Personen, die Kadaver von Wildvögeln finden, sollen diese nicht berühren und den Fund einer Polizeistelle oder der kantonalen Jagdverwaltung melden, betont der Veterinärdienst. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern sei unbedenklich.