Nur wenn es wirklich angezeigt ist, soll der Vollzug miteinbezogen werden, schreibt Proviande zur neuen Ombudsstelle Tierwohl. Beispiele dafür wären schwerwiegende Mängel, Wiederholungsfälle, uneinsichtige Akteure oder Fälle ausserhalb der Zuständigkeit der Fleischbranche. 

Nichts zu verbergen

Der Grund dafür, dass mit der Obmudsstelle Tierwohl eine brancheninterne Lösung für Tierschutzverstösse geschaffen wurde, sei nicht, dass man etwas zu verbergen habe, so Proviande. Das Ziel sei vielmehr die Früherkennung: Fachpersonen würden häufig bereits früh ungute Veränderungen bemerken, da sie regelmässig auf Betrieben und in persönlichem Kontakt mit Landwirtinnen und Landwirten seien. 

«Die Hürde, allfällige Missstände an eine brancheninterne Ombudsstelle zu melden, ist für sie wesentlich tiefer, als dies bei einer Vollzugstelle zu tun. Dadurch sollen Missstände früher gemeldet und vermieden werden, dass die Situation dramatisch eskaliert», schreibt die Branchenorganisation.

Anonyme Meldung möglich – auch für Tierschutzaktivisten

Mit der Ombudsstelle will Proviande nach eigenen Angaben auch jene Tierschutzverstösse abdecken können, die zwischen die periodischen Kontrollen fallen. Sie sei ausserdem eine neutrale Anlaufstelle für Personen, die eine «unkomplizierte Behebung in der Branche» bevorzugen und nicht gleich eine Anzeige erstatten wollen. 

Auch Tierschutzaktivisten könnten bei der Ombudsstelle Meldung machen, statt illegal in Ställe einzudringen und zu filmen. So würden sie eine schnelle Bearbeitung der Missstände in die Wege leiten, schreibt Proviande. 

Umsetzung der Massnahmen wird kontrolliert

Nachdem ein Verdachtsfall gemeldet wurde, prüft Proviande die Meldung auf Vollständigkeit und Sachverhalt. Zur Behebung treffe man mit dem betroffenen Betrieb Massnahmen, deren Umsetzung auch kontrolliert werde: Die Branchenorganisation erhalte zu jedem Fall eine Rückmeldung aus der Brache und entscheide dann, ob eine Nachbearbeitung nötig sei.